Vollstreckung von deutschen Forderungstiteln und Vollstreckungsbescheiden in der Türkei

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Erwirkt der Gläubiger in Deutschland einen gerichtlichen Forderungstitel gegen den "vermögenslosen" Schuldner und möchte nun diesen Titel in der Türkei vollstrecken, weil der Schuldner Vermögen in der Türkei hat, stehe ich Ihnen gerne bei der Durchsetzung dieses Anspruchs zur Seite. 

Gerichtlich erwirkte Vollstreckungstitel sind in der Türkei anerkennungsfähig und damit auch vollstreckbar. Dabei darf man den Rechtskraftvermerk des Gerichts und die Apostillierung nicht vergessen. Der schriftliche Antrag wird an das erlassende Gericht gerichtet. Anschließend wird das rechtskräftige und vollstreckbare (apsotillierte) Urteil in der Türkei übersetzt und notariell beglaubigt, bevor es für das Anerkennungsverfahren eingesetzt werden kann. Nach der gerichtlichen Anerkennung ist dieser Forderungstitel nun vollstreckbar, sodass auf Antrag die Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners betrieben werden kann (ilamli icra takibi). 

Ein deutscher Vollstreckungsbescheid hingegen ist nicht anerkennungsfähig, sondern gilt allenfalls als Beweismittel oder hat eine Indizwirkung in einem einzuleitenden Gerichtsverfahren. Liegt also "lediglich" ein Vollstreckungsbescheid vor, so ist die Einleitung eines Mahnverfahrens (ilamsiz icra takibi) oder die klageweise Geltendmachung der Forderung in der Türkei (Dava yolu) zu empfehlen. 

Je nach Einzelfall wird Ihnen der effektivste Weg für die Forderungseinziehung und die möglichen Wege und die damit verbundenen Risiken aufgezeigt. Sie entscheiden sich! Für jedes anwaltliche Handeln in der Türkei ist die notarielle Bevollmächtigung Grundvoraussetzung. Die einfache Unterzeichnung einer anwaltlichen Prozessvollmacht in der Türkei ist im Gegensatz zum deutschem Gesetz nicht wirksam.  



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