Vom Angestellten zum Freiberufler: So gelingt der Start in die Selbstständigkeit
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Der Weg in die Freiberuflichkeit ist für viele eine attraktive Alternative zur klassischen Festanstellung. Die Arbeit als Freiberufler bietet ein hohes Maß an Flexibilität und Selbstbestimmung, jedoch bringt sie auch rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich.

Was bedeutet „Freiberufler“?
Freiberufler sind Selbstständige, die bestimmte, in § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) geregelte Tätigkeiten ausüben. Dazu zählen unter anderem Heilberufe (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten), rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater), technische Berufe (z.B. Ingenieure, Architekten) sowie künstlerische und publizistische Tätigkeiten (z.B. Journalisten, Schriftsteller). Wichtig ist, dass Freiberufler keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, da diese gesonderten Regelungen unterliegen.
Der Start in die Freiberuflichkeit
Um als Freiberufler tätig zu werden, sind folgende Schritte erforderlich:
Berufsbezeichnung und Tätigkeit festlegen: Prüfen Sie, ob Ihre angestrebte Tätigkeit als freiberuflich gilt oder ob Sie eine gewerbliche Anmeldung vornehmen müssen. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen.
Anmeldung beim Finanzamt: Nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich beim Finanzamt melden. Dies geschieht in der Regel über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Das Finanzamt vergibt Ihnen eine Steuernummer, die auf Ihren Rechnungen angegeben werden muss. Es ist wichtig, Ihre Tätigkeit genau zu beschreiben, um Missverständnisse zu vermeiden.
Umsatzsteuerpflicht: Prüfen Sie, ob Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Freiberufler müssen in der Regel Umsatzsteuer abführen, es sei denn, sie machen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch (§ 19 UStG), bei der sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen.
Kammerpflicht und Berufshaftpflichtversicherung: Einige freiberufliche Berufe, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, sind dazu verpflichtet, Mitglied in einer berufsständischen Kammer zu werden. Zudem kann es in bestimmten Berufsgruppen eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung geben, um sich gegen berufliche Risiken abzusichern.

Steuerliche und rechtliche Besonderheiten
Freiberufler unterliegen den Regelungen zur Einkommenssteuer. Der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit wird in der Steuererklärung in der Anlage „S“ (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) erfasst. Anders als Gewerbetreibende müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind jedoch verpflichtet, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen, um ihre Einkünfte zu ermitteln.
Sozialversicherung
Als Freiberufler sind Sie nicht automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung abgesichert. Sie müssen sich selbst um Ihre Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV). Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob Sie zur Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet sind, da dies für einige Berufsgruppen (z.B. Künstler oder Publizisten) gilt. Für andere Berufsgruppen ist eine freiwillige Absicherung möglich.
Rechtliche Herausforderungen im Alltag
Freiberufler müssen sich mit diversen rechtlichen Fragen auseinandersetzen, etwa bei der Erstellung von Verträgen mit Kunden oder bei der Wahrung von Urheberrechten. Ebenso relevant sind Datenschutzvorschriften (DSGVO) und AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Insbesondere bei komplexen Projekten ist es ratsam, Verträge detailliert zu gestalten und mögliche Haftungsfragen zu klären.
Buchhaltung und Dokumentation
Freiberufler sind verpflichtet, ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren. Die Belege müssen geordnet aufbewahrt werden, um den Anforderungen des Finanzamtes gerecht zu werden. Es kann sinnvoll sein, ein Buchhaltungsprogramm zu nutzen oder einen Steuerberater zu beauftragen, um sich auf die eigentliche Tätigkeit konzentrieren zu können.

Rechtstipp:
Vor der Gründung als Freiberufler ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen Pflichten und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Eine gründliche Planung kann spätere Probleme vermeiden. Auch im Verlauf der Tätigkeit sollten Sie regelmäßig einen Steuerberater oder Anwalt hinzuziehen, um auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu bleiben. Eine fehlerhafte steuerliche Handhabung oder eine unzureichende Absicherung kann kostspielige Konsequenzen haben.

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