Vom Parkplatz ins Ausland: Bandenkriminalität im Bereich des Autodiebstahls

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Der Diebstahl


Um den Diebstahl ranken sich verschiedene Probleme im Strafrecht. Doch erstmal zum Grundlegenden: Der Grundtatbestand des Diebstahls ist im § 242 Abs. 1 StGB geregelt: 


„Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“


Zum einen muss also eine fremde bewegliche Sache weggenommen werden, um den objektiven Tatbestand des Diebstahls zu erfüllen. Dabei ist der Gewahrsam ein wichtiges Stichwort. Dieser muss nach der Wegnahme der Sache neu begründet werden. Gewahrsam wird definiert als die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen, und deren Reichweite von der Verkehrsauffassung bestimmt wird. Neuer Gewahrsam ist dann begründet, wenn der Täter die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass ihrer Ausübung keinerlei wesentliche Hindernisse mehr entgegenstehen und der bisherige Gewahrsamsinhaber auf die Sache nicht mehr einwirken kann. Neben den objektiven Voraussetzungen müssen daneben die des subjektiven Tatbestands erfüllt sein. Danach muss ein Vorsatz bezüglich des objektiven Tatbestandes vorliegen und die Absicht rechtswidriger Zueignung. Der Täter muss also zum Zeitpunkt der Wegnahme in der Absicht handeln, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.


Bandendiebstahl


Die Qualifikationen des Diebstahls sind in den §§ 244, 244a StGB geregelt. Unter anderem gehört auch der Bandendiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB dazu. Demnach wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, „wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat,  unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt“. Eine Bande setzt sich nach herrschender Meinung aus mindestens drei Mitgliedern zusammen.


Autodiebstahl


Das Klauen von Autos als lukrative Einnahmequelle: Das nehmen sich Diebesbanden zum Ziel, die  Autos klauen und diese oder Teile davon anschließend im Ausland verkaufen. Mit einem solchen Fall hat sich der Bundesgerichtshof (5 StR 580/23) in seinem Beschluss vom 13. Februar 2024 befasst. Der Angeklagte war Teil einer solchen Gruppe, die Autos in Deutschland klaute und sie anschließend in Polen veräußerte. Nachdem ein Teil der Gruppe zwei Autos geklaut und sie ein paar Kilometer vom Tatort wieder abgestellt hatte, sollte der Angeklagte mit weiteren Mittätern kommen und die Autos nach Polen transportieren. Dort befand sich jedoch nur noch ein Auto, weswegen sie befürchteten, dass die Polizei die Autos entdeckt hatte. Daher entfernten sie sich wieder vom Tatort. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. 


Entscheidung des Bundesgerichtshofes


Der Schuldspruch hält der rechtlichen Nachprüfung jedoch nicht stand, da der Diebstahl bereits beendet war, bevor der Angeklagte seinen Tatbeitrag überhaupt leistete. Der Diebstahl ist dann beendet, wenn das Gewahrsam an den entwendeten Gegenständen gefestigt und gesichert wurde. Da die Autos hier bereits mehrere Kilometer vom Tatort abgestellt wurden, war der Zugriff für die Berechtigten entzogen, sodass die Diebe der Autos bereits gesicherten Gewahrsam an ihnen erlangt hatten. Eine sukzessive Mittäterschaft kommt nach Beendigung der Tat nicht mehr in Betracht. Nach Beendigung des Diebstahls sind nur Tatbestände wie die Hehlerei oder die Begünstigung noch denkbar.


Hilfe durch Fachanwalt für Strafrecht


Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Dietrich erstellt. Rechtsanwalt Dietrich tritt bereits seit vielen Jahren deutschlandweit als Strafverteidiger auf. Wenn Ihnen vorgeworfen wird, sich strafbar gemacht zu haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktdaten einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich vereinbaren. Alternativ können Sie Rechtsanwalt Dietrich auch eine E-Mail schreiben.


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