Vorfälligkeit ade - Rechtsprechung des BGH macht es möglich!

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Niedrigeres Zinsniveau nutzen – alte Kreditverträge auf günstigere Konditionen umschulden

Die aktuell von Banken und Sparkassen angebotenen Darlehenskonditionen sind auf einem historischen Tiefstand, sodass derzeit deutlich günstigere Darlehen in Anspruch genommen werden können, als noch vor einigen Jahren.

Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, aus Ihrem alten Darlehensvertrag herauszukommen. Wir beraten Sie kompetent und informieren Sie über das Widerrufsrecht bei Kreditverträgen, das vorzeitige Beenden von Darlehensverträgen und klären Sie über die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung auf- und wie sie vermieden werden kann!

gc.rechtsanwälte hilft Ihnen einen großen Teil der Zinsen einzusparen

Möchten auch Sie das niedrige Zinsniveau nutzen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden? Ihre Chancen stehen sehr gut!

Bei vielen Darlehensverträgen besteht die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen, ohne dass die Kreditinstitute eine solche Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung verlangen können, sodass bei einer Umschuldung Ersparnisse von hohen fünfstelligen Eurobeträgen durchaus möglich sind.

Sie haben bereits Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt? Auch Sie haben gute Chancen!

Unter bestimmten Umständen können Sie auch eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung noch zurückfordern. Hier ist aber die eingehende Prüfung des Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich.

Betroffen sind Immobilienkreditverträge im Zeitraum von 2002 bis 2010

Beim Abschluss von Darlehensverträgen in diesem Zeitraum haben Banken und Sparkassen es häufig versäumt, Ihre Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht der Verbraucher detailliert zu informieren. Das hat für Sie unter Umständen einen großen finanziellen Nachteil zur Folge!

Im Zeitraum von 2002 bis 2010 sind die Banken und Sparkassen beim Abschluss von Darlehensverträgen häufig ihrer gesetzlichen Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht der Verbraucher nicht ordnungsgemäß nachgekommen, was für Sie als Darlehensnehmer unter Umständen große finanzielle Vorteile bedeuten kann.

Diese Belehrungen können bei allen Verbraucherdarlehen fehlerhaft sein, also nicht nur bei Immobiliendarlehen. Auch andere Fallkonstellationen sind also davon betroffen, z. B. Belehrungen beim Abschluss eines Verbraucherdarlehens in Verbindung mit einer Restschuldversicherung. Aufgrund der weiteren und höheren Anforderungen an eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung in diesen Fällen sind auch diese Belehrungen bei solchen verbundenen Geschäften oftmals fehlerhaft.

So gibt es Schätzungen, dass bis zu zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft kann grundsätzlich ein Darlehen noch nach Jahren widerrufen werden, was durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs bestätigt wurde.

Folgen Ihres Widerrufs

Nachdem derzeit noch ein historisches Zinstief vorliegt, das zur Folge hat, dass Darlehenszinsen bei heutigen Kreditabschlüssen im Vergleich zu denen vergangener Jahre sehr günstig sind, hat der Widerruf Ihres Darlehens für Sie mehrere positive Folgen:

Widerrufen Sie Ihr Darlehen, kommt es zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages. Durch die Rückabwicklung des Vertrages reduziert sich Ihre bestehende Restschuld des Darlehens. Die genaue Reduzierung der Restschuld hängt unter anderem von den Tilgungsleistungen ab. Je mehr Sie getilgt haben, umso besser, da die Bank die Tilgungen zu Ihren Gunsten verzinsen muss. Geschuldet wird außerdem nicht mehr der Vertragszins sondern der sogenannte marktübliche Zins. Dieser wird im Regelfall im Vergleich zum Vertragszins deutlich geringer sein.

Dieser Umstand bringt bei Immobilienfinanzierungen und entsprechend hohen Darlehenssummen und Zinsbindungsfristen oftmals allein schon Einsparungen im fünfstelligen Bereich.

Eine weitere Folge Ihres Widerrufs ist, dass bei dem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Diese Entschädigung, die einen Ersatz des Zinsausfalls der Bank oder Sparkasse bei vorzeitiger Ablösung des Vertrages darstellt, ist je nach den konkreten Umständen ein größerer Betrag. Die Vorfälligkeitsentschädigungen in Deutschland stellen im europaweiten Vergleich die höchsten Entschädigungen überhaupt dar.

Handelt es sich bei Ihrem Darlehen zum Beispiel um ein Immobiliendarlehen, so könnte die Immobilie verkauft werden, ohne dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Möchten Sie die finanzierte Immobilie nicht verkaufen, können Sie das Darlehen zinsgünstig umschulden. Auch hier muss dann keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden, was in den meisten Fällen die Vorteile einer Umschuldung wieder zu Nichte macht.

Bei dem Widerruf sparen Sie dann also drei Mal: Zum einen müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, zudem ist Ihre Restschuld deutlich geringer, als wenn Sie den Vertrag wie bisher erfüllen und Sie müssen aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus deutlich weniger Zinsen für das Darlehen zahlen.

Ergibt unsere Überprüfung eine Fehlerhaftigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung, sollten Sie nicht „auf eigene Faust“ handeln, da vor der Widerrufserklärung einige Punkte, wie zum Beispiel eine geeignete Anschlussfinanzierung, zu beachten sind und die Rückabwicklung im Vergleich zu der Rückabwicklung anderer Verträge komplizierter ist. Der juristische Laie kennt im Normalfall nicht sämtliche Punkte, auf die geachtet werden muss. Zudem sind den Verbrauchern meist nicht alle Ihre Rechte bekannt, die diese dann auch nicht einfordern können.

Steht als Ergebnis die Fehlerhaftigkeit Ihrer Widerrufsbelehrung und die bestehende Widerrufsmöglichkeit fest, ist also unbedingt die Beratung durch einen auf diesem Rechtsgebiet erfahrenen Rechtsanwalt zu empfehlen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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