Vorfälligkeitsentschädigung für Kredit vermeiden - Widerruf auch bei Prolongation möglich

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Das Thema „Widerrufsjoker“ ist in aller Munde, da der Widerruf eines bestehenden Darlehensvertrages mit anschließender Umschuldung einem Verbraucher viel Geld sparen kann. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Verbraucher seinen Darlehensvertrag unter Umständen noch heute widerrufen. Damit können zum Beispiel teure Vorfälligkeitsentschädigungen vermieden werden.

Ob und wann ein Widerrufsrecht noch heute für den Kreditnehmer besteht, ist oft eine Frage von Details.

Zum Beispiel stellt sich bei einer Verlängerung von Darlehen, bei der von Seiten der Banken oftmals keine erneute Widerrufsbelehrung erfolgt ist, die Frage, ob auch für die Verlängerung von Darlehensverträgen ein Widerrufsrecht besteht. Hier muss genau unterschieden werden:

1. Kein Widerrufsrecht bei „unechter Abschnittsfinanzierung“

Der BGH hat mit Urteil vom 28.05.2013 (Aktenzeichen: XI ZR 6/12) entschieden, dass im Falle einer sogenannten „unechten Abschnittsfinanzierung“ die Bank nicht noch einmal auf ein Widerrufsrecht hinweisen muss. Ein Widerrufsrecht besteht in diesem Fall nicht.

Eine „unechte Abschnittsfinanzierung“ liegt dann vor, wenn eine längere Laufzeit des Kredits vorgesehen ist, Zinsen aber nur für einen Teil der Laufzeit vereinbart wurden. Die Bank hat also von Anfang an dem Darlehensnehmer ein Kapitalnutzungsrecht eingeräumt, das über den Zeitraum der Zinsfestschreibung hinausgeht. Bei späteren Vereinbarungen über neue Festzinsen für den noch laufenden Kredit besteht laut BGH grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

2. Widerrufsrecht besteht bei Verlängerung des Darlehens nach Fälligkeit (Prolongation)

Anders sieht es aus, wenn der bestehende Kredit eine Fälligkeit für die Rückzahlung des Kreditbetrages vorsieht und die Bank sich auf eine Verlängerung dieses Vertrages nach Fälligkeit mit späterer Rückzahlungspflicht einlässt. Dann gewährt sie ein neues Kapitalnutzungsrecht und damit entsteht auch ein neues Widerrufsrecht für den verlängerten Zeitraum der neuen Kapitalnutzung. In diesem Fall muss die Bank auch über das Widerrufsrecht des Verbrauchers belehren. Versäumt Sie dies oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann unter Umständen noch heute ein Widerruf des Kredits erklärt werden.

Darlehensnehmer die durch eine Umschuldung von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren wollen oder sich aus anderen Gründen von ihrem Darlehensvertrag vorzeitig lösen wollen, sollten durch einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ein Widerrufsrecht auch ihres Darlehensvertrages besteht. Hierbei ist es wichtig, dass alle Aspekte des Einzelfalles genau geprüft werden, da sich nach der Erfahrung von ARES Rechtsanwälte häufig Detailfragen stellen, deren pauschale Beantwortung nicht möglich ist.

Gerne beraten wir auch Sie im Rahmen einer rechtlichen Ersteinschätzung. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf.

Rechtsanwalt Simon Bender


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