Vorgehen gegen negative Bewertungen

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Eine ehemalige Kundin gab eine negative Bewertung für ein Umzugsunternehmen auf einem Vergleichsportal für Umzugsfirmen ab. Darin bemängelt sie Schäden, die sie dem Unternehmen nicht fristgerecht gemeldet hatte, und für welche sie trotzdem aus Kulanz eine Entschädigung von dem Umzugsunternehmen erhielt.

Im Gegenzug wurde eine Abfindungserklärung unterschrieben, die eine Verzichtserklärung zur Bewertung der Firma über diesen Umzug beinhaltete.

Rufschädigung durch Bewertung?

Die Kundin verfasste jedoch, mehr als ein Jahr nach dem Umzug, eine negative Bewertung auf einem Online-Bewertungsportal. Diese baute auf falschen und bewusst unvollständigen Tatsachen auf.

Die Bewertung wurde in einer Weise formuliert, die das Umzugsunternehmen gegenüber anderen Marktteilnehmern schwächen soll und seinen guten Ruf schädigt.

Durch die getätigten Äußerungen kann das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit und dem direkten Kundenkreis beeinträchtigt werden. Außerdem war die Bewertung schon aufgrund der abgegebenen Verzichtserklärung zur Bewertung der Firma über diesen Umzug unzulässig.

Können negative Bewertungen gelöscht werden?

Einer Aufforderung zur Löschung der Bewertung, sowie einer Abmahnung kam die ehemalige Kundin des Umzugsunternehmens nicht nach. 

Nachdem sie schließlich auch nicht zu der Abgabe einer Unterlassungserklärung bereit war, stellten die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Media Kanzlei Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung bei dem LG Frankfurt am Main.

Im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagt schließlich das LG Frankfurt am Main die Behauptung und/oder Verbreitung der falschen Aussagen der Bewertung.

Sind Sie von negativen Bewertungen betroffen?

Sollten auch Sie oder ihr Unternehmen eine unbegründete und/oder falsche negative Bewertung erhalten haben, wenden Sie sich gerne an die Anwältinnen und Anwälte der Media Kanzlei. Mit reichlicher Erfahrung und fachlicher Kompetenz stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite.

Wir empfehlen Ihnen zudem unsere FAQ: https://www.media-kanzlei.com/faq/anwalt-fuer-schlechte-bewertung

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