Vorladung von der Polizei als Beschuldigter, was tun?

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Vorladung von der Polizei im Briefkasten? Wie verhalte ich mich richtig?

Ein Beschuldigter muss auf die Vorladung, also den Termin zur Vernehmung bei der Polizei ❌ nicht ❌ erscheinen. Der Beschuldigte muss den Termin auch nicht absagen und erst recht keinen Grund angeben, warum er den Termin nicht wahrnimmt.

Jede Kontaktaufnahme des Beschuldigten zur Polizei birgt das Risiko, dass der Beschuldigte in ein vermeintlich harmloses Gespräch verwickelt und ihm somit irgendeine Angabe zur Sache entlockt wird.

Spätestens jetzt sollte ein Strafverteidiger kontaktiert werden. Dieser setzt sich mit der Polizei in Verbindung und teilt mit, dass der Beschuldigte zu dem Termin nicht erscheinen und zumindest vorerst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wird. Denn vorschnell gemachte Angaben können nicht mehr zurückgenommen werden. Das Risiko sich bei einer vermeintlich entlastenden Aussage um Kopf und Kragen zu reden ist wesentlich größer als sich zu entlasten. ⚠️🚨Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte und Beratung durch einen Strafverteidiger kann entschieden werden, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist, sich zum Tatvorwurf zu äußern.

Das Schweigerecht ist eines der ❗️wichtigsten❗️ Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren. Es gibt dem Beschuldigten das Recht in jeder Lage des Verfahrens zu schweigen. Es müssen keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht werden. Sein Schweigen darf dem Beschuldigten niemals negativ ausgelegt werden. Es stellt kein Schuldeingeständnis dar und bedeutet auch nicht, dass man etwas zu verheimlichen hat.

‼️ Ausnahme: Der Beschuldigte erhält eine Vorladung zur Staatsanwaltschaft. Hier muss der Beschuldigte erscheinen. Aber auch hier gilt sein Schweigerecht!

⚠️ Achtung:  Gerne wird die Pflicht, auf Vorladungen zur Staatsanwaltschaft zu erscheinen, ausgenutzt. Dann lädt die Polizei den Beschuldigten im Auftrag der Staatsanwaltschaft vor. Auch hier besteht für den Beschuldigten ❌ keine ❌ Pflicht zu erscheinen. Es handelt sich ebenso um eine Vorladung zur Polizei und das oben Gesagte gilt🔝

Foto(s): ©pixabay.com/schorschel1982

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