Vorladung als Zeuge

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Haben Sie einen Brief von der Polizei bekommen und werden Sie als Zeuge zu einer Vernehmung geladen?

Zunächst keine Panik! Als Zeuge sind Sie nicht verpflichtet, an einer polizeilichen Vernehmung teilzunehmen. Sie müssen nicht hingehen und müssen sich auch nicht entschuldigen.

Die Nichtteilnahme an einer polizeilichen Vernehmung zieht keinerlei Konsequenzen nach sich! Es besteht jedoch die Verpflichtung einer Vorladung zu folgen, wenn diese von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht stammt.

Erscheint ein ordnungsgemäß vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladener Zeuge nicht und ist er nicht genügend entschuldigt, werden dem Zeugen die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. Zugleich kann ein Ordnungsgeld, und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt (§ 51 StPO) werden.

Der Zeuge ist auch dazu verpflichtet, bei einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung über den Gegenstand der Vernehmung vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen. In einigen bestimmten Fällen besteht für den Zeugen ein sogenanntes Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO).

Das Auskunftsverweigerungsrecht erstreckt sich auf diejenigen Vernehmungsfragen, die den Zeugen oder einen seiner Angehörigen bei wahrheitsgemäßer Beantwortung in die Gefahr der Strafverfolgung bringen könnten. Der Zeuge ist berechtigt, zu seiner Vernehmung einen Rechtsanwalt mitzubringen, der ihm hilft, seine Rechte zu wahren.

Nur zu gerne „übersehen“ Gerichte das Vorliegen des § 55 StPO im Hinblick auf einen Berechtigten oder verkennen die Grenzen.

Bitte bedenken Sie, dass auch wenn Sie zunächst nur Zeuge sind und in der Vernehmung Tatsachen offenbar werden, welche auf eine mögliche Strafbarkeit Ihrerseits hindeuten könnten, die Staatsanwaltschaft jederzeit ein Verfahren gegen Sie einleiten kann und Sie zum Beschuldigten werden können.

Sie haben auch als Zeuge vor Gericht das Recht, vom Anwalt Ihres Vertrauens vertreten zu werden.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie die Hilfe eines hochspezialisierten Verteidigers, so vereinbaren Sie gerne einen Termin unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Im Falle einer Notsituation sind wir rund um die Uhr erreichbar!


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