Vorladung durch die Polizei

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Eine polizeiliche Vorladung ist ein Schreiben der Polizei, in dem Sie aufgefordert werden, zu einer bestimmten Zeit an einem vorgegebenen Tag bei der Polizei zu erscheinen. Diese Schreiben sind regelmäßig so abgefasst, dass der Eindruck entsteht, man müsse erscheinen.

Das ist allerdings so nicht zutreffend.

Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten. Weder als Betroffener im OWi-Verfahren noch als Zeuge oder gar Beschuldigter sind Sie verpflichtet, mit der Polizei oder den Ordnungsbehörden zu sprechen.

Hiervon ist auch dringend abzuraten!

Sie sollten, ohne hinlängliche Kenntnis des Sachverhalts, aufgrund dessen Sie vorgeladen wurden, keine Einlassungen gegenüber den Behörden tätigen. Gerade hier besteht die Gefahr, Angaben zu tätigen, die den Behörden gerade die Informationen liefern, anhand derer Sie belangt werden sollen. Es ist daher ausgesprochen ratsam, wenn Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und schweigen sowie anwaltlichen Rat einholen.

Nach einem entsprechenden Beratungsgespräch mit Ihrem Verteidiger können Sie dann entscheiden, ob Sie sich gegenüber den Behörden äußern sollten oder gerade eben nicht. Oftmals bringt gerade die Akteneinsicht, die Ihr Verteidiger nehmen kann, in dieser Hinsicht die entscheidenden Erkenntnisse. Nur auf diese Weise können Sie den Vorwürfen bzw. dem Sachverhalt adäquat begegnen.

Denken Sie nicht, dass die Konsultation eines Anwalts Ihnen zur Last gelegt werden Kann!

Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ziehen aus der Beauftragung eines Rechtsbeistandes keine Schlüsse, zumal Sie auf diese Art und Weise lediglich Ihr Recht wahren, sich gegenüber dem Staat anwaltlich vertreten zu lassen. Lassen Sie sich insofern nicht beirren! Sie haben das Recht auf einen Verteidiger!

Darum merke: Bei einer polizeilichen Vorladung ist anwaltlicher Rat geboten!

Die Erfahrung spricht dafür, eher ein Beratungsgespräch bei Ihrem Rechtbeistand zu führen als sich blindlings in ein Verfahren zu begeben, dessen Einzelheiten Sie nicht kennen. Dies wird Ihnen regelmäßig zum Nachteil reichen und nur so können Sie die finanziellen, beruflichen und eben auch persönlichen Konsequenzen abschätzen, die eine Verurteilung im Verfahren haben kann.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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