Vorladung wegen Betruges bei Sozialleistungen - was droht? Wann verjährt?
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Sozialbetrug ist eine Straftat, die vorliegt, wenn Sozialleistungen durch falsche Angaben oder das Verschweigen wichtiger Informationen unrechtmäßig bezogen werden. Häufige Beispiele sind das Verschweigen von Nebeneinkünften, das falsche Angeben des Wohnorts oder der Familienverhältnisse sowie das Vortäuschen von Bedürftigkeit. Sozialbetrug wird nach § 263 StGB als Betrug gewertet und kann neben strafrechtlichen auch finanzielle Folgen haben, da zu Unrecht bezogene Beträge meist vollständig zurückgezahlt werden müssen.
Was zählt als Sozialbetrug?
Sozialbetrug wird begangen, wenn jemand bewusst unrichtige Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, um Sozialleistungen zu erhalten, auf die kein Anspruch besteht. Dies kann etwa bei Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld oder Sozialhilfeleistungen der Fall sein. Ein typisches Beispiel ist das Verschweigen von Einnahmen aus einem Nebenjob oder das Angeben eines falschen Wohnsitzes, um die Leistungsvoraussetzungen zu erfüllen. Dabei reicht bereits der Versuch, Sozialbetrug zu begehen, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen.
Mögliche Strafen bei Sozialbetrug
Die Strafen für Sozialbetrug richten sich nach der Höhe des unrechtmäßig erlangten Betrags und der Häufigkeit des Delikts. Grundsätzlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bei schweren Fällen, etwa bei systematischem Betrug oder besonders hohen Schadenssummen, kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug steigen. Zusätzlich zur strafrechtlichen Ahndung müssen zu Unrecht erhaltene Gelder zurückgezahlt werden, oft inklusive Zinsen, was die finanzielle Belastung erheblich erhöhen kann. In Fällen geringfügiger Beträge und bei Ersttätern ist eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage jedoch häufig möglich.
Verhalten bei einer Anzeige wegen Sozialbetrug
Falls eine Anzeige wegen Sozialbetrug vorliegt, ist es wichtig, zunächst keine unüberlegten Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Jede unüberlegte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden und die Verteidigung erschweren. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Ermittlungsakte anfordern, den Sachverhalt prüfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Oft lassen sich durch eine gezielte Verteidigung Verfahrensfehler oder entlastende Argumente aufzeigen, die eine Milderung der Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens bewirken können.
Unterstützung durch einen spezialisierten Strafverteidiger
Ein Strafverfahren wegen Sozialbetrugs erfordert eine professionelle Verteidigung, da die rechtlichen und finanziellen Folgen erheblich sein können. Ein erfahrener Strafverteidiger kennt die Herausforderungen solcher Verfahren und wird eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die auf den individuellen Fall abgestimmt ist. Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für den Betroffenen zu erreichen und eine milde Strafe oder die Einstellung des Verfahrens zu bewirken.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit tätig. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel bietet Dr. Bunzel umfassende Beratung und Verteidigung für Mandanten, die von einem Strafverfahren wegen Sozialbetrugs betroffen sind. Seine Erfahrung und Expertise ermöglichen eine fundierte Verteidigung und individuelle Betreuung.
Falls Sie eine Anzeige wegen Sozialbetrug erhalten haben oder eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Situation wünschen, können Sie sich jederzeit an Dr. Maik Bunzel wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten rechtlichen Orientierung und Unterstützung. Dr. Bunzel ist erreichbar unter 0151 21 778 788 – gerne auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.
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