Vorladung wegen Drogenbestellung im Internet: Das sollten Sie wissen

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Vorladung wegen Drogenbestellung im Internet: Das sollten Sie wissen 

Die Welt des Darknets ist faszinierend, doch hinter der vermeintlichen Anonymität und scheinbaren Sicherheit lauern ernste rechtliche Konsequenzen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Risiken und Folgen von Betäubungsmittel-Bestellungen im Darknet.
 Dort sind verschiedene Betäubungsmittel, darunter Cannabis, Amphetamin, Kokain, LSD und Ecstasy, nur wenige Klicks entfernt. Plattformen wie Alphabay, Silkroad, Dreammarket oder Hansa Market haben sich einen Namen gemacht, doch trotz der scheinbaren Anonymität im Darknet gibt es keine Garantie für absolute Sicherheit. Immer mehr Ermittlungsbehörden setzen moderne Technologien ein, um illegale Aktivitäten im Netz zu verfolgen. Der verlockende Gedanke, unerkannt zu bleiben, wird oft durch die Realität einer Vorladung und eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zerstört.
 Werden Sie mit einer Vorladung konfrontiert und läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren, können die rechtlichen Konsequenzen schwerwiegend sein. Strafen für Verstöße gegen das BtMG reichen von Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen, abhängig von der Art und Menge der bestellten Substanzen.

1. Drogenbestellung: Allgemeines zu Drogen im Darknet und Co

Im Darknet und anderen Online-Plattformen ist der Kauf von illegalen Drogen mittlerweile weit verbreitet. Dort kann man nahezu alle Arten von Drogen kaufen, angefangen bei Cannabis bis hin zu synthetischen Substanzen wie Kokain oder MDMA. Es gibt eine große Auswahl an Anbietern und Produkten. Doch neben der gesundheitlichen Risiken durch diese Drogen birgt die Bestellung auch die ernste Gefahr von strafrechtlichen Konsequenzen.

2. Ermittlungen: Woher kennt die Polizei meine Daten?

Im Rahmen von Ermittlungen wegen Drogenbestellungen im Internet stellt sich vielen Betroffenen die Frage, woher die Polizei ihre Daten hat. Auch wenn viele Menschen denken, dass sie anonym und sicher im Darknet agieren können, ist dies in der Praxis oft nicht der Fall. Die Polizei verfügt über spezielle Technologien und Methoden, um Taten aufzuspüren und die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen. Dafür kann der Kontakt zu anderen Personen im Zusammenhang mit Drogen oder illegalen Substanzen überwacht werden oder technische Mittel, wie das Auslesen von Geräten, zum Einsatz kommen. Außerdem werden auffällige Sendungen oft durch den Zoll oder den Postdienstleister abgefangen und untersucht. Die vermeintlich problemlose Bestellung von Drogen bleibt somit - entgegen der Erwartung - in vielen Fällen nicht unbemerkt.

3. Vorladung wegen Drogenbestellung erhalten: Was tun?

Wenn Sie eine Vorladung wegen Drogenbestellung im Internet erhalten haben, kann das sehr beunruhigend sein. Zunächst ist es ratsam, bei der Polizei keine Aussage ohne rechtlichen Beistand zu machen. Versuchen Sie schnellstmöglich einen Anwalt zu konsultieren, der Sie schon im Ermittlungsverfahren begleitet; zu empfehlen sind hierfür Fachanwälte für Strafrecht, da diese einen besonderen Erfahrungsschatz in diesem Gebiet haben. Der Anwalt kann Akteneinsicht anfordern und sich dadurch ein genaues Bild von Ihrem Fall verschaffen. Abhängig von den individuellen Umständen kann durch Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden eine drohende Anklage in einigen Fällen vermieden werden. Zunächst gilt für Sie jedoch: Schweigen ist Gold! Ihr Anwalt wird mit Ihnen dann das konkrete Vorgehen in Ihrem Fall besprechen.

4. Welche Strafe droht bei Drogenbestellungen im Internet?

Eine Drogenbestellung im Internet kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Eine pauschale Straferwartung gibt es dabei nicht, denn die Strafe variiert je nach Art der bestellten Substanzen und ihrer Menge. Die möglichen Strafen reichen von geringen Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen und hängen auch von individuellen Umständen ab, wie beispielsweise dem Vorstrafenregister des Täters oder dessen Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden. Zusätzlich dazu sind Nebenfolgen denkbar, wie beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis oder etwa weitere negative Folgen für bestimmte Berufsgruppen. Es handelt sich somit bei der Drogenbestellung im Internet keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine ernstzunehmende Straftat, die Konsequenzen für alle Lebensbereiche nach sich ziehen kann.

5. Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vermeintliche Anonymität des Internets trügt und Drogenbestellungen somit in vielen Fällen noch vor der Zustellung aufgedeckt werden. Egal ob aus dem In- oder Ausland – von Drogen sollten Sie (auch im Internet) die Finger lassen. Sollten Sie jedoch bereits eine Vorladung wegen einer solchen Bestellung erhalten haben, reagieren Sie umgehend, indem Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen Anwalt konsultieren. Dadurch können Sie schlimmere Konsequenzen vermeiden, die bei einer unüberlegten Aussage womöglich drohen.

Wenn Sie mit rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Drogenbestellungen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, unsere erfahrenen Anwälte in München zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und unterstützen Sie dabei, die bestmöglichen rechtlichen Schritte einzuleiten.


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