Cannabis-Urteil aufheben oder ändern

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Durch die kommende Legalisierung von Cannabis Anfang April wird es im Zusammenhang mit Cannabis zu einigen Veränderungen kommen. Unter anderem wird die Änderung der Gesetzeslage auch einen Einfluss auf Personen haben, die aktuell eine Haftstrafe wegen eines Cannabisvergehens absitzen oder eine Geldstrafe auferlegt bekommen haben. Ihr Fachanwalt für das Strafrecht erklärt Ihnen, inwieweit sich Haftstrafen eventuell durch die neue Rechtslage verändern oder aufheben.

Wenn Sie sich darüber informieren wollen, wie zukünftig die Rechtslage im Umgang mit Cannabis aussieht, können Sie gerne unseren Artikel Legalisierung – Das müssen Sie beim Umgang mit Cannabis beachten lesen.


I. Wann kommt eine Veränderung eines Urteils überhaupt in Frage?

Grundsätzlich kommt eine Veränderung eines Urteils wegen eines Cannabis-Vergehens nicht bei allen Urteilen in Frage. Die Amnestieregelung gilt nur für Strafen, die noch nicht vollstreckt worden sind. Beispielsweise können Sie eine gezahlte Geldstrafe aufgrund eines Urteils nicht zurückverlangen, wenn Sie bereits den vollständigen Betrag bezahlt haben und damit das Urteil vollstreckt wurde. Daher kommt die Veränderung oder Aufhebung von Urteilen nur in Frage, wenn eine Haftstrafe noch nicht vollständig verbüßt worden ist oder eine Geldstrafe noch nicht bezahlt wurde.


II. Veränderung der Strafe

Falls Sie Ihre Strafe noch nicht vollständig verbüßt oder gezahlt haben, dann besteht die Möglichkeit, dass die Strafe sich verändert. Dabei muss jedoch zwischen zwei unterschiedlichen Situationen differenziert werden. Wenn ihre Haft- oder Geldstrafe alleine auf einem Cannabis-Vergehen basiert, welches zukünftig nicht mehr strafbar ist, ist dem neuen Gesetz nach ihre Strafe aufgehoben. Bei einer Haftstrafe besteht so die Möglichkeit, dass sie wieder auf freien Fuß kommen – bei Geldstrafen wird ihnen mindestens das noch zuzahlende Geld erlassen und bereits getätigte Zahlungen werden zurückgezahlt.

Häufig fallen Cannabisvergehen zusammen mit mehreren anderen Straftaten eines Täters. In solchen Fällen wird eine Gesamtstrafe verhängt, die den Sachverhalt und die Schwerpunkte der Straftat abwiegt. Durch die neuen Gesetze wird eine einzelne Tat, also das Cannabis-Delikt, herausgenommen und es muss ein erneuter gesamter Abwägungsvorgang wiederholt werden. Das heißt, die es muss eineAntrag an das zuständige Gericht gestellt werden. Und das bestimmt eine neue Gesamtstrafe.

Daher besteht die Möglichkeit, dass Haft- oder Geldstrafen sich durch die Cannabis-Legalisierung verändern werden.


III. Fazit

Wenn Sie von einer Haft- oder Geldstrafe wegen eines Cannabis-Vergehens betroffen sind, ist es ratsam, einen Fachanwalt für das Strafrecht mit Ihrem Fall zu beauftragen. Dieser wird Ihren Fall einschätzen, Ihnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten vorschlagen und beraten. Zudem sollten Sie frühzeitig reagieren, denn bereits jetzt warnt die Strafjustiz davor, dass Sie eine Vielzahl an Anträgen erhalten werden. Desto schneller Sie reagieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Fall schneller geprüft wird. Kontaktieren Sie noch heute unsere erfahrenen Strafverteidigern in München und vereinbaren Sie dazu schnell und einfach ein kostenloses Vorgespräch unter https://termin.rechtsanwalt-erhard.de.


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