Vorläufiges Insolvenzverfahren über bc connect GmbH eröffnet – Nachrangdarlehen im Feuer

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Die schlechten Nachrichten für Anleger, die der bc connect GmbH Nachrangdarlehen gewährt haben, reißen nicht ab: Am 20. Oktober 2021 hat zunächst das Amtsgericht Chemnitz das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 314 IN 1922/21), zwei Tage später veröffentlichte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, dass das Unternehmen nicht über die notwendige Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen verfügt. Die BaFin hat daher Ermittlungen aufgenommen.

Zum Geschäftsfeld der bc connect GmbH gehörte der Mobilfunkmarkt. Nach eigener Darstellung auf der Firmen-Webseite erwirbt das Unternehmen zu günstigen Konditionen große Mengen an Mobilfunkverträgen und verkauft sie dann in kleineren Paketen weiter. Anleger sollte durch die Gewährung von Nachrangdarlehen zur Vorfinanzierung an dem Geschäft partizipieren.

Aus der erhofften Rendite wird für die Anleger nichts. Vielmehr müssen sie nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters ist es, die künftige Insolvenzmasse für die Gläubiger zu sichern. Wird das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger, zu denen auch die Anleger zählen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Für die Anleger stellt sich allerdings das Problem, dass Nachrangdarlehen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden. Die Anleger müssen sich mit ihren Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie komplett leer ausgehen. „Im Insolvenzfall zeigt sich besonders deutlich, dass Nachrangdarlehen hochriskante Geldanlagen mit einem Totalverlustrisiko für die Anleger sind. Allerdings ist die Nachrangklausel oftmals nicht wirksam vereinbart worden. Das gilt es zu prüfen. Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden auch die Forderungen der Anleger gleichrangig mit den Ansprüchen anderer Gläubiger behandelt“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Forderungen können z.B. gegen die Anlagevermittler bzw. Anlageberater bestehen. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufklären müssen. Haben sie gegen ihre Informationspflichten verstoßen, können sie schadenersatzpflichtig sein. Ebenso können Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der bc connect bestehen. „Nach der Mitteilung der BaFin liegt nahe, dass sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen haben und deshalb Schadenersatz leisten müssen“, so Rechtsanwalt Looser.

Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft offenbar Vermögen der bc connect in Höhe von mehreren Millionen Euro sichergestellt. Auch hier können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. 

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