Vorsicht, Arbeitnehmer! Private E-Mails können Arbeitsplatz kosten! LAG Brandenburg (7 Sa 38/17)

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Berufliche und private E-Mails gilt es sauber zu trennen, andernfalls drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, welche unter Umständen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können.

Die Weiterleitung beruflicher E-Mail an das private E-Mail-Konto ist für Arbeitnehmer riskant.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst entschieden, dass ein Angestellter, welcher zu einem Konkurrenten seines Arbeitgebers wechseln wollte und dem ein Angebot des potenziellen neuen Arbeitgebers bereits vorlag, fristlos gekündigt werden durfte, weil der Arbeitnehmer im Nachgang hierzu E-Mails mit Informationen über Kunden und Projekte von seinem dienstlichen an das private Mailaccount weiterleitete.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah darin einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß und hielt die außerordentliche Kündigung für rechtmäßig. Eine Fortbeschäftigung sei dem Arbeitgeber unzumutbar, so die Richter dieses Gerichts. Dies ungeachtet des Umstands, dass dem Arbeitnehmer auch Heimarbeit gestattet war. Hierfür stellte ihm der Arbeitgeber jedoch bereits einen dienstlichen Laptop zur Verfügung, sodass die Weiterleitung der dienstlichen E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account auch nicht zwingend geboten war. Frappierend war an dieser Entscheidung, dass noch nicht einmal eine Abmahnung für geboten erachtet wurde.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Arbeitsrechtsstreitigkeiten (Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte u. Ä.).


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