Vorsicht bei Abmahnung der Kfz-Innung durch JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB im Wettbewerbsrecht

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn Sie von einer Kfz-Innung eine Abmahnung erhalten haben, ist es entscheidend, fachkundigen Rat einzuholen. Hier bei unserer Kanzlei haben wir ein Team von erfahrenen Rechtsanwälten, spezialisiert auf das Abmahnwesen und das Wettbewerbsrecht, das Sie unterstützen kann. Die gegen Sie erhobenen Vorwürfe einer gewerblichen Tätigkeit und daraus resultierender Wettbewerbsverstöße sind tatsächlich gravierende Beschuldigungen, die eine überlegte Vorgehensweise erfordern.

Aktuell liegt uns im Februar 2024 ein Fall vor, in dem die Kfz-Innung Niederbayern vertreten durch die etablierte Kanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner mbB aus Augsburg eine beträchtliche Vertragsstrafeforderung von 20.000 Euro wegen angeblich mehrerer Verstöße gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung geltend gemacht wird. Ein Unterlassungsschuldner wurde dabei angeblich durch die Angabe einer Mobilfunk-Telefonnummer in Kfz-Verkaufsangeboten identifiziert. In einer solchen Situation ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nahezu unumgänglich.

Unsere Rechtsanwälte analysieren und bewerten die Forderungen der Kfz-Innung sachlich, um zu klären, ob sie juristisch haltbar ist und wie Sie am besten darauf reagieren sollten. Oft ist es nicht angebracht, persönlich auf eine Abmahnung zu reagieren – für eine effektive Verteidigung und die Vermeidung zukünftiger rechtlicher Schwierigkeiten ist professionelle Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Abmahnungen unerlässlich.

Im Fokus steht hierbei die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Aktivitäten und die konkrete Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Auflagen und Verbraucherschutzpflichten. Beispielsweise können gewerbliche Händler zu einer gesetzlichen Gewährleistung, der Ausweisung der Umsatzsteuer, und dem Anbieten eines Widerrufsrechts verpflichtet sein. Die Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zu erheblichen rechtlichen Folgen führen.

Die von den Kfz-Innungen zunächst vorgebrachte Abmahnung wird in der Regel eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Übernahme der Anwaltsgebühren beinhalten. Ohne kompetente rechtliche Beratung könnten diese Forderungen unnötige finanzielle und betriebliche Belastungen für Sie bedeuten.

ABER VORSICHT - Es besteht das Risiko Vertragsstrafen zu verwirken! Häufig werden die scheinbar niedrigen Kosten einer Abmahnung von den Betroffenen unterschätzt, wodurch sie voreilig die standardisierte Unterlassungserklärung unterschreiben, ohne diese zu prüfen. Dies ist der erste Schritt in eine weitgehende Haftung, denn diese formularmäßige Erklärung schließt häufig eine konkrete Vertragsstrafe von bis zu 5.000 Euro für jede Verletzungshandlung mit ein. Eine Enttäuschung stellt sich oft unmittelbar ein. Ohne spezifischen Rechtsbeistand geraten viele Personen, die weitere Angebote im KFZ-Bereich machen, schnell in eine Falle und sehen sich mit beträchtlichen Forderungen wegen Vertragsstrafen konfrontiert. Wenn der in der Abmahnung erhobene Anspruch berechtigt sein könnte, sollte man aus unserer Perspektive die Unterlassungserklärung unbedingt durch einen Anwalt ändern lassen.

Unser Anwaltsteam widmet sich der eingehenden Prüfung solcher Abmahnungen und bietet juristische Unterstützung, die strategisch auf Ihre individuelle Situation abgestimmt ist. Wir verstehen die Komplexität der Materie und stehen Ihnen bei, um Ihr Recht effektiv zu verteidigen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von einer ersten kostenfreien Einschätzung Ihres Falles. Auf unserer Webseite finden Sie zudem weitere Informationen und Beratungsmöglichkeiten zum Themenbereich "Abmahnung Kfz-Innung".

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei einer Abmahnung durch die Kfz-Innung? Seit vielen Jahren spezialisieren wir uns auf die Vertretung von Mandantinnen und Mandanten in den Sektoren des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts. Dank unserer umfangreichen Erfahrung aus zahlreichen Fällen mit Abmahnungen sind wir in der Lage, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien für Ihren spezifischen Fall zu entwickeln. Wir freuen uns darauf, auch Ihre Interessen mit unserem Fachwissen und Engagement erfolgreich zu vertreten.

Wichtige Erstmaßnahmen bei Erhalt einer Abmahnung:

  • Vermeiden Sie jeden direkten Kontakt zum Abmahner.

  • Beachten Sie die gesetzten Fristen genau.

  • Tätigen Sie keine vorzeitigen Unterschriften oder Zahlungen.

  • Suchen Sie umgehend die Unterstützung durch eine/n spezialisierte/n Fachanwältin/Fachanwalt.

Nutzen Sie die Chance unserer kostenfreien Ersteinschätzung. Wir vertreten bundesweit und bieten Ihnen zügige und unkomplizierte Sofortunterstützung. 

Bitte senden Sie Ihre Abmahnung per E-Mail an mail@hafenkanzlei-dortmund.de. Wir setzen uns umgehend per Telefon oder E-Mail mit einer ersten Bewertung Ihrer Situation in Verbindung.

Weitere detaillierte Informationen und Kontaktoptionen finden Sie auf unserer Webseite: www.hafenkanzlei-dortmund.de.





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mirko Jankord

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten