Vorsicht bei der Wortwahl!?

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"Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen" sagte ein erboster Bürger einem Regionalpolitiker anlässlich eines Telefonats.

Die Staatsanwaltschaft sah hierin eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB und beantragte einen Strafbefehl gegen den Mann.

Das Amtsgericht Lingen lehnte den Erlass eines solchen Strafbefehls ab mit der Begründung, der Mann habe das nach Lage der Dinge bildlich gemeint, also Druck aus der Bevölkerung angekündigt und nicht konkrete Straftaten in Aussicht gestellt.

In der  Entscheidung vom 18.4.2023 - Az. 18 QS 13/23 - wies nun aber das Landgericht Osnabrück das Amtsgericht Lingen an, erneut über den Erlass eines Strafbefehls zu entscheiden.

Das Amtsgericht sei zu Unrecht nicht von einer objektiv ernstzunehmenden Bedrohung ausgegangen. 

Nach Auffassung der Kammer habe insbesondere die Formulierung "Sie werden alle brennen" aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur bildlichen Charakter. 

Vielmehr sei zu erwarten, dass von dem Anrufer zumindest unterstützte Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger die Quittung für eine aus seiner Sicht verfehlte Politik sein sollen.

Es ist sehr fraglich, ob so etwas Schule machen sollte.

Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates, um individuelle Verstöße zu ahnden, wobei nicht nur zunächst einmal die Unschuldsvermutung gilt, sondern natürlich auch schon im Vorfeld zu prüfen ist, ob allein eine solche Äußerung die Unterstellung rechtfertigen kann, der Mann unterstütze wohlgemerkt Mordanschläge auf Politiker oder Brandstiftungen an Gebäuden.

Da die Entscheidung hierzu schweigt, wird man davon ausgehen müssen, dass es keine sonstigen Hinweise gegeben hat, die den Schluss des Landgerichts stützten.

Das Amtsgericht Lingen ist übrigens an die Rechtsauffassung des Landgerichts nicht gebunden. 

So könnte das Gericht eine Hauptverhandlung anberaumen, die Sache im Rahmen dieser Verhandlung klären und den Mann auf Kosten der Staatskasse freisprechen, wenn es bei seiner bisherigen Linie bleiben sollte.


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