Vorsicht: Diebstahl im Netz!

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Dies ist die schier unglaubliche Geschichte eines perfekten Online-Betrugs. Unser Mandant, nennen wir ihn Manfred Müller, bekam übers Jobcenter das Stellenangebot einer privaten Arbeitsvermittlung übermittelt. Die Firma Digital Metrico aus Israel suchte dringend Mitarbeiter in Heimarbeit, Bücher sollten digitalisiert, sprich eingescannt werden. Müller bewarb sich per E-Mail und erhielt das Formular eines Arbeitsvertrags, in das er u.a. seine Kontoverbindung eintrug.

Kurz darauf wurde der Kunde einer Berliner Sparkasse, Herr Zöllner (Name ebenfalls geändert) per Online-Banking-Nachricht über eine Fehlbuchung auf seinem Konto in Höhe von 7.108,64 Euro informiert. Der Betrag müsse umgehend auf das Absender-Konto zurück, erfährt er. Es war das unseres Mandanten Müller. Da auf Zöllners Konto die Summer tatsächlich eingegangen zu sein schien, tätigte er die Überweisung. Mandant Müller wunderte sich über den Geldeingang, bekam aber sogleich Nachricht von Digital Metrico: Das Geld sei für den Kauf eines Scanners, sein künftiges Arbeitsgerät wäre bereits zu ihm unterwegs, er müsse nun schnell die Rechnung des chinesischen Lieferanten begleichen. Also hob Müller die Summe gutgläubig von seinem Konto ab, zahlte es bei Western Union bar ein und hörte danach nie wieder etwas von der ominösen Firma aus Israel. Stattdessen forderte die Sparkasse von ihm 7.108,64 Euro zurück, und die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Geldwäsche gegen ihn ein.

Was war passiert?

Der Online-Account von Sparkassenkunde Zöllner war per Daten-Phishing ausspioniert und gefälscht worden, sein tatsächlicher Kontostand enthielt gar keine Gutschrift in dieser Höhe. Als der Kunde den Betrug bemerkte, forderte er die Sparkasse zum Rücktransfer auf. Da hatte Empfänger Müller die Summe aber bereits in Bargeld umgewandelt und ins Ausland transferiert.

Wer haftet?

Der Sparkassenkunde war Opfer eines Online-Betrugs, deshalb ist das Institut ihm gegenüber erstattungspflichtig. Das wollte die Summe dann von Manfred Müller zurückhaben, der an der ganzen Sache jedoch unschuldig war und Rat bei uns suchte. Es kam zur Klage. Wir erlangten ein für ihn erfreuliches Urteil: Das Kammergericht Berlin (in anderen Bundesländern: Oberlandesgericht) lastete es ihm nicht an, auf ein so ausgetüfteltes Konstrukt hereingefallen zu sein. Denn im Gegensatz zu vergleichbaren Fällen, in denen der Angeklagte für haftbar erklärt wurde, hatte er sich im Arbeitsvertrag nicht zur Ausführung von Finanztransaktionen verpflichtet. Alle Fälschungen waren recht gut gemacht, er hatte also weder böswillig noch fahrlässig gehandelt.

Er war sogar selbst Opfer geworden, denn schließlich hatte er die Staatsanwaltschaft am Hals. Auch hier konnten wir, nach der Darlegung des Sachverhalts, am Ende einen Freispruch erwirken. Manfred Müller ist noch einmal davon gekommen. Ein Schuldspruch hätte ihn fünf Jahre lang als vorbestraften Betrüger gebrandmarkt, eine schlechte Voraussetzung für die Jobsuche.

Wie lässt sich vorsorgen?

  • Vertrauen Sie im Netz niemandem in Sachen Geld, dessen reale Identität Sie nicht kennen.
  • Nehmen Sie mindestens einmal persönlich Kontakt auf (z. B. mit einem neuen Arbeitgeber). Das gilt auch, wenn Ihnen der Inhalt der Nachricht eines Freundes suspekt vorkommt (Hackerangriff!)
  • Vergewissern Sie sich bei Überweisungsaufforderungen Ihrer Bank über eine öffentlich bekannte Telefonnummer über die Richtigkeit.
  • Googlen Sie, ob es die Firma, mit der Sie in Kontakt treten, auch tatsächlich gibt. Betrüger versuchen immer, mehrere gleichzeitig zu leimen, suchen Sie nach den Erfahrungen anderer.
  • Ist der Betrug passiert, wenden Sie sich sofort an einen Anwalt. Selbstverständlich ist meine Kanzlei gerne für Sie da.

Herzlichst,

Ihr Rechtsanwalt Gerhard Rahn


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