Vorsicht, Falle! Warum Kundenbewertungen zur teuren Werbe-Falle werden können

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Kundenbewertungen sind ein effektives Mittel im Marketing, um das Vertrauen in Produkte zu stärken und Kaufentscheidungen positiv zu beeinflussen. Doch der rechtliche Rahmen für die Nutzung solcher Bewertungen ist strenger, als viele Unternehmen vielleicht annehmen. Eine unsachgemäße Verwendung kann rechtliche Konsequenzen haben, wie etwa Abmahnungen oder sogar gerichtliche Schritte.  

Authentizität und Transparenz der Bewertungen

Unternehmen dürfen ausschließlich echte Kundenbewertungen verwenden. Das bedeutet, die Bewertungen müssen von realen Kunden stammen, die das Produkt erworben haben. Gefälschte oder gekaufte Bewertungen sind unzulässig und können als Wettbewerbsverstoß nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geahndet werden.

Gefälschte Bewertungen

Gefälschte Bewertungen – etwa durch den Kauf von positiven Bewertungen oder das Verfassen von Bewertungen durch das Unternehmen selbst – gelten als irreführende Werbung. Solche Praktiken können sowohl von Wettbewerbern als auch von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt werden.

Einholen der Zustimmung

Die Veröffentlichung von Kundenbewertungen ist grundsätzlich nur dann rechtlich zulässig, wenn der jeweilige Kunde zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung kann das Unternehmen gegen das Persönlichkeitsrecht des Kunden verstoßen. Daher sollten Unternehmen ihre Kunden im Vorfeld um eine ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung ihrer Bewertungen bitten. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Einwilligungserklärung während des Bewertungsprozesses erfolgen.

Unabhängigkeit der Bewertungsplattformen

Sollten Unternehmen Bewertungen von externen Bewertungsportalen in ihrer Werbung nutzen, müssen sie sicherstellen, dass diese Plattformen neutral und unabhängig sind. Wenn die Bewertungsplattform das Bewertungsergebnis durch gezielte Beeinflussung zugunsten des Unternehmens verfälscht, kann dies als unzulässige Werbung betrachtet werden.

Kennzeichnungspflicht

Werden in der Werbung Kundenbewertungen verwendet, die beeinflusst wurden (z.B. durch ein Entgelt, Rabatte oder sonstige Anreize), muss dies klar und deutlich gekennzeichnet werden. Das Verschweigen solcher Informationen stellt regelmäßig eine Irreführung des Publikums dar und ist dann ebenfalls unzulässig.

Aktualität der Bewertungen

Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die verwendeten Kundenbewertungen noch aktuell sind. Veraltete Bewertungen können den Kunden irreführen und zu einer Abmahnung führen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Zeitraum, in dem eine Bewertung als aktuell angesehen wird, klar definiert werden. Branchenüblich ist meist ein Zeitraum von 12 bis 24 Monaten.

Negative Bewertungen nicht ignorieren

Bei der Werbung mit Kundenbewertungen dürfen negative Bewertungen nicht einfach unter den Tisch fallen gelassen werden. Unternehmen, die ausschließlich positive Kundenbewertungen hervorheben und negative Erfahrungsberichte unterdrücken, laufen Gefahr, eine irreführende Darstellung zu erzeugen. Ein transparenter Umgang mit sowohl positiven als auch negativen Bewertungen stärkt das Vertrauen der Kunden und minimiert rechtliche Risiken.

Rechtstipp: 

Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen ein internes Verfahren zur Prüfung und Veröffentlichung von Kundenbewertungen etablieren. Hierzu gehören:

Prüfung auf Echtheit: Stellen Sie sicher, dass die Bewertungen von tatsächlichen Kunden stammen.

Zustimmung einholen: Lassen Sie sich vor der Veröffentlichung die Zustimmung der Kunden einholen.

Aktualität prüfen: Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Bewertungen noch repräsentativ und aktuell sind.

Kennzeichnung: Weisen Sie transparent auf gesponserte oder incentivierte Bewertungen hin.

Umgang mit Negativbewertungen: Seien Sie offen für Kritik und setzen Sie sich konstruktiv mit negativen Bewertungen auseinander.

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die Nutzung von Kundenbewertungen rechtssicher zu gestalten und sie auf mögliche rechtliche Fallstricke hinweisen.

Wie können wir helfen?

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Foto(s): pixabay


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