Vorsicht: Frommer Legal mahnt den Film „Tenet“ ab

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Worum geht es?

Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tenet“ ab. Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird eine Urheberverletzung an dem Film „Tenet“ vorgeworfen.

2. Was verlangen die Anwälte von Frommer legal?

Im Wesentlichen wollen die Anwälte, dass

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben wird und
  • Zahlung von Abmahnungskosten in Höhe von 935,80 € (zusammengesetzt aus Schadensersatz und den Rechtsanwaltskosten der Gegenseite).

Unser Rat an dieser Stelle: nichts unterschreiben, nicht zahlen ohne anwaltliche Prüfung!

3. Auch eine Abmahnung von Frommer legal erhalten, was nun?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren.

Die Anwälte von Waldorf Frommer verschicken eine Vielzahl an Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, aber nicht immer sind diese auch gerechtfertigt.

Wir würden Ihnen empfehlen, Ihre persönliche Situation durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Denn selbst, wenn Sie berechtigterweise abgemahnt worden sind, so lässt sich in der Regel noch ein besseres Ergebnis für Sie erzielen.

Durch unsere über 10 jährige Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man richtig mit den Anwälten von Waldorf Frommer verhandelt. Zudem bin ich als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

4. Tipps bei Erhalt einer Abmahnung von Frommer Legal

  • Kein Kontakt zu den Abmahnern!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag!
  • Unterzeichnen Sie weder die vorgefertigte noch eine vermeintlich richtige Unterlassungserklärung aus dem Internet!
  • Halten Sie sich an die Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des Films „Tenet“ erhalten haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter und das zu unseren fairen Festpreisen.

Auch einer bundesweiten Vertretung steht dank Telefon und E-Mail nichts im Wege. Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Wenn Sie uns vorab Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder Fax (0471/483 99 88 9) oder über die Nachrichtenfunktion von anwalt.de zusenden, dann können wir uns noch besser auf das Gespräch vorbereiten.


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