Vorsicht Jugendamt: Kindeswohlgefährdung

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Plötzlich und unerwartet steht ein Mitarbeiter des Jugendamtes vor der Haustür und bittet um Einlass. Jeder Familie mit Kindern kann es passieren. Die Situation ihrer Kinder soll überprüft werden.

Ihnen kann das nicht passieren? Sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen und ihren Kindern selbstverständlich nie etwas Böses angetan? Sie wissen aus den Medien, dass die Jugendämter sich nur einschalten, wenn Missbrauch oder Gewalt im Spiel ist?

Bitte wiegen Sie sich nicht in trügerischer Sicherheit! Sobald sich das Jugendamt einschaltet, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken klingeln. Wenn Sie jetzt nicht mit äußerster Vorsicht agieren, kann es sein, dass Sie auch völlig schuldlos die höchste Strafe erleiden: Ihnen werden ihre Kinder weggenommen. Die Kinder werden bei einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht.

Zum rechtlichen Hintergrund: Der Staat hat das Wächteramt, um unsere Kinder von Missbrauch, Gewalt und vor der so genannten „Kindeswohlgefährdung“ zu schützen. Damit ist natürlich grundsätzlich jeder einverstanden.

Doch bei noch nicht einmal 20 % der Inobhutnahmen durch die Jugendämter liegt auch nur der Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch vor. Stattdessen werden in der überwältigenden Mehrzahl der Fälle die Kinder aus dem Familien gerissen, weil nach Meinung der Jugendämter die Eltern überfordert oder einfach nicht erziehungsgeeignet sind. Mit der Kaugummiformulierung „Kindeswohlgefährdung“ lässt sich nämlich alles und jedes begründen. Unser Rechtsstaat verlässt mit einer solchen Formulierungsvorgabe den Weg der berechenbaren Rechtssicherheit und begibt sich in den Morast der möglichen Willkür! 

Somit wird klar, dass auch für die fürsorglichsten Eltern schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit den Jugendämtern unbedingt professioneller Beistand benötigt wird, um die Situation zu klären und um die Gefahren von ihrer Familie fernzuhalten.

Seien Sie jetzt bitte äußerst vorsichtig: Jedes Wort, jeder Äußerung, jeder harmlose Scherz, jede kleine Verletzung, die sich ihr Kind beim Spielen zugezogen hat, sogar jede Erzählung aus ihrer eigenen Jugend, kann für Sie jetzt zum unkalkulierbaren Risiko werden.

Will die Staatsanwaltschaft einen verdächtigen Mitbürger in Haft nehmen lassen, so müssen die Verdachtsmomente einem Richter vorgelegt werden. Dieser Haftrichter entscheidet dann sorgfältig nach Studium der ihm vorgelegten Sachverhalte und möglicherweise nach Anhörung des Betroffenen, ob er einen Haftbefehl ausstellt oder nicht.

Völlig anders läuft's bei der Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII ab. Wie ein Blitz aus heiterem Himmel hat das Jugendamt die Möglichkeit jederzeit und ohne dass ein Richter die Verdachtsmomente sichtete oder würdigte, Ihnen Ihre Kinder wegzunehmen und fremd unterzubringen. Diese für die Kinder und ihre Eltern zutiefst dramatisierende Maßnahme kann immer dann erfolgen, wenn das Jugendamt das Kindeswohl durch wen oder was auch immer gefährdet sieht. Für den Verdacht und die Maßnahme reichen oft nichtige Anlässe aus.

Sind Sie erst einmal in den Verdacht geraten, mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert zu sein, kann alles, was Sie nun tun oder sagen – oder eben nicht tun und nicht sagen! – gegen Sie vom Jugendamt verwendet werden. Sie befinden sich nun in einer kafkaesken Situation, in der Sie praktisch nichts mehr richtig machen können. Jedes Wort kann Ihnen im Munde herumgedreht werden. Räumen Sie Schwierigkeiten ein, kann das Jugendamt vermuten, dass in Wirklichkeit alles noch sehr viel schlimmer sei. Streiten Sie die Schwierigkeiten ab, kann dies als Beweis dafür interpretiert werden, dass Sie nicht bereit sind, die Rechte ihrer Kinder zu achten und selbstkritisch mit dem Amt zusammenzuarbeiten.

Erst nachdem das Jugendamt Fakten geschaffen und die Kinder aus der Familie herausgenommen hat, stellt das Amt dann beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Entzug des elterlichen Sorgerechts oder eines Teilbereichs.

Die Kinder sind zu diesem Zeitpunkt durch die Zwangsmaßnahme und den Wechsel ihres gesamten Umfeldes schwer verunsichert, wenn nicht traumatisiert.

Erwarten Sie bitte nicht, dass das Gericht eine schnelle Entscheidung trifft. Üblicherweise beauftragt das Gericht nach Anhörung aller Beteiligten einen Gutachter. Das Gutachten soll dann Aufschluss darüber geben, ob eine „Kindeswohlgefährdung“ vorliegt oder nicht.

Dies alles dauerte Monate, in manchen Fällen, wenn auch noch das Oberlandesgericht eingeschaltet wird, sogar Jahre.

In dieser Zeit entscheiden die Jugendämter wie oft und wie (allein oder unter Aufsicht) Sie überhaupt ihre Kinder noch sehen dürfen. Mit Standardformulierungen werden ihre Bitten um kurzfristigen regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern zu ihrem Entsetzen abgeschmettert. Sie dürfen sich so etwas anhören wie: Die Kinder müssten zur Ruhe kommen oder auf ihrer Pflegestelle doch erst einmal ankommen. Die Kinder seien traumatisiert (nicht durch die plötzliche Trennung und dem Verlust ihrer sicher geglaubten Umgebung, oh nein, selbstverständlich nur durch Sie, die Eltern!). Die Kinder seien keine Versuchskaninchen, das Risiko, das von Ihnen ausgehe, sei viel zu groß. Wenn der Besuch oder die Rückführung scheitert, so seien die Schäden bei den Kindern nie wieder gutzumachen; und dann natürlich: Die Kinder sind doch kein Wanderzirkus.

Viele Eltern verzweifeln in dieser Situation auch an unserem Rechtsstaat. Kriminellen und Verbrechern werden im Strafrecht mehr Rechte eingeräumt und Sie werden vor dem Zugriff des Staates besser geschützt als die unbescholtenen Bürger mit ihren Kindern, bei denen bloßer Verdacht auf „Kindeswohlgefährdung“ oft ausreicht.

Wenn Sie dann noch mit dem Gutachter Schwierigkeiten haben oder gar die Zusammenarbeit verweigern, so wird ihnen daraus auch wiederum ein Strick gedreht werden. Man vermutet gern, ie wollten offensichtlich etwas verbergen. Wenn Sie mit dem Sachverständigen zusammenarbeiten wollen, dürfen Sie zu keinem Zeitpunkt vertrauensvoll glauben, der Gutachter sei beauftragt worden, um Ihnen zu helfen. Der Sachverständige wird Ihnen zunächst sehr freundliche und später oft bohrende und unangenehme Fragen stellen.

Teilweise können Sie den Sinn und Zweck der Trickfragen nicht übersehen. Auch zu ihrer eigenen psychischen Entwicklung als Kind und als Erwachsener, zu ihren Partnerschaften, zu ihrem Berufsleben und sogar zu etwaigen Essstörungen wird man bei häufig Informationen einsammeln. Seien Sie auf der Hut, möglicherweise wird der Gutachter befinden, dass Sie selbst erst einmal eine lange stationäre Therapie absolvieren müssen, bevor überhaupt nach Jahren daran gedacht werden könnte, Ihnen Ihre Kinder auch nur in den Ferien für einige Wochen zurückzugeben.

Ich wiederhole also, wenn das Jugendamt klingelt und wenn schon eine Inobhutnahme angesprochen wird, benötigen Sie dringend Fachleute, die Sie beraten, begleiten und betreuen. Wenn Sie blauäugig auf eigene Faust agieren, begeben Sie sich und ihre Familie und vor allen Dingen ihre Kinder in große Gefahr. 

Sie betrifft das alles nicht? Sie würden eher durch einen zugefrorenen See schwimmen, als das Wohl ihrer Kinder zu gefährden? Sie haben nichts von den Jugendämtern zu befürchten, weil Sie sich lieber kreuzigen lassen würden, als ihre Kinder zu missbrauchen oder Gewalt an zu tun?

Die Eltern von rund 48.000 Kindern, die letztes Jahr von den Jugendämtern aus ihren Familien gerissen wurden, dachten ebenso.

In 80 % der Fälle lag nicht einmal der Verdacht auf Gewalttätigkeit vor. Fast 40.000 Kinder wurden von den Jugendämtern in Pflegefamilien oder Einrichtung gegeben, weil ihre Eltern von den Behörden als überfordert oder nicht erziehungsfähig angesehen worden. Die meiner Meinung nach unzulässige Generalklausel „Kindeswohlgefährdung“ ist die Keule, mit der man unter Umständen ungerechtfertigt oder sogar auch bösartig jede Familie zerschmettern kann.

Sie müssen also bitte unbedingt eine spezialisierte Fach Anwaltskanzlei beauftragen,um den Sachverhalt mit den beteiligten Fachkräften zum Wohle ihrer Kinder aufzuklären.
Es grüßt Sie herzlich
Rechtsanwalt
Rainer Bohm
Fachanwalt für Familienrecht


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