Vorsicht, Verjährung droht! Landgericht Konstanz verurteilt Avantgarde ONE GmbH u.a. zur Zahlung

  • 4 Minuten Lesezeit

Zwischen 2017 und Anfang 2019 haben zahlreiche junge Schweizerinnen und Schweizer eine Eigentumswohnung nebst Tiefgaragenstellplätzen im sogenannten Bärenareal in Dettenhausen bei Tübingen von einem Bauträgerunternehmen namens Avantgarde ONE GmbH gekauft. 32 Wohnungen in drei Mehrfamilienhäusern, 56 Tiefgaragenstellplätze und 14 Außenstellplätze sollten laut Exposé auf dem Grundstück gebaut werden. In den notariell beurkundeten Bauträgerverträgen stand, dass das Objekt bis spätestens 30.04.2019 bezugsfertig sein sollte. Doch gebaut hat die Avantgarde ONE GmbH nie. Seither werden die Kunden mit abstrusen Begründungen hingehalten. Ich vertrete zwei Betroffene und habe mittlerweile erfolgreich die berechtigten Rückabwicklungsansprüche der zwei Betroffenen vor dem Landgericht Konstanz eingeklagt. Dieser Rechtstipp soll weitere Betroffene informieren und zugleich vor der drohenden Verjährung warnen.

Schätzungsweise 13 Millionen Euro eingenommen, aber nie gebaut

Die Avantgarde ONE GmbH mit Sitz in Konstanz ist eine Tochtergesellschaft der BG Business Group AG aus der Schweiz. Die BG Business Group AG hat im Frühjahr 2023 die Nachlassstundung nach Schweizerischem Recht beantragt. Vermutlich folgt demnächst die Konkurseröffnung. 32 Kunden haben mit der Avantgarde ONE GmbH jeweils einen Bauträgervertrag geschlossen. Die Kaufpreise wurden wohl in allen Fällen über Immobiliar-Verbraucherdarlehen und KfW-Förderdarlehen finanziert. Obwohl im Bauträgervertrag zunächst die ratenweise Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt vorgesehen war, wurden alle Kunden nach Vertragsschluss aufgefordert, den gesamten Kaufpreis zu bezahlen, obwohl noch nicht einmal mit dem Bau der Wohnungen begonnen wurde. Möglich war dies nur, weil die Avantgarde ONE GmbH als Sicherheit sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaften nach § 7 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) stellte. Schätzungsweise hat die Avantgarde ONE GmbH dadurch mindestens 13 Millionen Euro eingenommen. Gebaut wurde nichts. Wie sich später herausstellte, fehlt bis heute eine Baufreigabe. Im Frühsommer 2021 bekamen die Kunden Angebote zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit der Begründung, dass der Bau nicht mehr erfolgen wird.

Avantgarde ONE GmbH bot Aufhebungsverträge an

Zwei Betroffene hatten zu diesem Zeitpunkt erhebliche Zweifel an der Seriosität des ganzen Vorhabens und ließen sich von mir beraten. Es gab zahlreiche gute Gründe, den Aufhebungsvertrag nicht abzuschließen, sondern stattdessen den Rücktritt vom Bauträgervertrag wegen des Bauverzuges zu erklären und die vollständige Rückzahlung des Kaufpreises zu fordern. Die Avantgarde ONE GmbH akzeptierte den Rücktritt zunächst nicht. Eine Rückzahlung des Kaufpreises war der Avantgarde ONE GmbH nicht möglich. Daraufhin nahm ich im Namen meiner Mandantinnen die jeweilige Bürgin auf Zahlung in Anspruch. Weil die Avantgarde ONE GmbH bzw. die BG Business Group AG den Bürginnen (jeweils große Versicherungsgesellschaften) ausdrücklich die Zahlung untersagte, reichte ich für meine Mandantinnen schließlich im Herbst 2022 Klage beim Landgericht Konstanz ein.

Landgericht Konstanz verurteilt Bauträger und Bürgin zur Zahlung

Beide Klagen wurden mittlerweile vor dem Landgericht Konstanz verhandelt. Das Landgericht Konstanz hat in einem Fall sowohl die Avantgarde ONE GmbH und die Bürgin zur vollständigen Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig und die Betroffene wird nun die für die Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Kredite vollständig ablösen können. Auch in dem zweiten Fall sieht es für die Betroffene gut aus. Es ist zu erwarten, dass auch in dem zweiten Fall die Avantgarde ONE GmbH und die Bürgin zur Zahlung verurteilt werden.

Achtung, es droht Verjährung der Ansprüche!

Weitere Betroffene sollten jetzt unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und sich nicht mehr länger hinhalten lassen. Viele Betroffene haben offenbar auch die angebotenen Aufhebungsverträge geschlossen und trotzdem kein Geld zurückerhalten. Damit hat sich die Avantgarde ONE GmbH zum zweiten Mal vertragsbrüchig verhalten. Es ist auch zu prüfen, inwiefern hier von einem Betrugsfall auszugehen ist. Ich empfehle weiteren Betroffenen, jetzt unbedingt aktiv zu werden und die berechtigten Ansprüche vor allem gegen die Versicherung oder Bank als Bürgin durchzusetzen. Wichtig ist dies vor allem deshalb, weil die Ansprüche bald verjähren könnten. Nach deutschem Recht gilt eine Verjährungsfrist von nur drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Da es bereits ein rechtskräftiges positives Urteil des Landgerichts Konstanz gibt, können die Erfolgschancen als sehr gut eingeschätzt werden.

Betroffene sollten anwaltlichen Rat einholen

Leider können wir keine Mandate mehr im Zusammenhang mit der BG Business Group AG übernehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich zeitnah an erfahrene Anwaltskolleginnen und -kollegen zu wenden, die über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht (im Hinblick auf die mögliche Bankenhaftung) bzw. Insolvenzrecht (im Hinblick auf den Konkurs der BG) verfügen, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten. In Deutschland gibt es Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, aber auch für Insolvenzrecht. Geeignete Kolleginnen und Kollegen finden Sie beispielsweise hier auf https://www.anwalt.de/ .

Nach unserem Kenntnisstand betreuen diese Kolleginnen und Kollegen aktuell Mandate im Zusammenhang mit der BG Business Group AG:

Rechtsanwältin Tatjana Ilin

Ziegelhüttenstraße 22, 88499 Riedlingen, Deutschland

http://www.etter-bartnik.de/

Rechtsanwalt Jan Berchtold

Bachmann Rechtsanwälte AG, Schulhausstrasse 14, 8027 Zürich, Schweiz

http://www.bachmann.law/

Rechtsanwalt Dr. iur. Philipp Skarupinski

Zeltweg Rechtsanwälte, Zeltweg 11, Postfach 554, 8032 Zürich, Schweiz

http://www.zeltweg.ch

Rechtsanwalt Dr. Sven Rüetschi

ambralaw Rechtsanwälte, Bundesgasse 26, Postfach 3258, 3001 Bern, Schweiz

http://www.ambralaw.ch 

Rechtsanwalt Christian Alexander Gärtner

GARTNER Law & Consulting, Baarerstrasse 63, 6300 Zug, 

https://www.gartner.legal/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Janina Werner

Beiträge zum Thema