VORSICHT vor Proconcepta GmbH, Olea Marketing LLC und Global Media GmbH LLC

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VORSICHT vor Proconcepta GmbH, Olea Marketing LLC und Global Media GmbH LLC

Proconcepta GmbH heißt ein weiteres Unternehmen, welches aus der Schweiz heraus unzählige Zahlungsaufforderungen an Unternehmen, selbständige und Gewerbetreibende in ganz Deutschland versendet. Grundlage der Zahlungsaufforderungen der Proconcepta GmbH sind angebliche Verträge über einen Businesseintrag in Branchenbüchern von Global Media GmbH LLC und Olea Marketing LLC. Hier werden Trickformulare versandt, die erst bei mehrmaligem Hinsehen sich als kostenpflichtiger Branchenbucheintrag entpuppen. In diesem Beitrag wollen wir über die Machenschaften der Proconcepta GmbH aufklären und darlegen, wie man sich gegen Rechnungen für Branchenbucheinträge von  Global Media GmbH LLC und Olea Marketing LLC zur Wehr setzen kann.

Über die Proconcepta GmbH

Die Proconcepta GmbH hat ihren Sitz in der Grellingerstrasse 77, 4052 Basel / Schweiz.  Sie ist in das Handelsregister in Basel unter der Handelsregisternummer CH-320.4.035.653-2 eingetragen. Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Bürodienstleistungen, allgemeines Marketing, SEO Marketing, Online Marketing, Forderungsmanagement, Betreuung von Unternehmen im Bereich Complaint Management, Rechnungswesen und Buchhaltung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräußern. Geschäftsführende Gesellschafterin der Proconcepta GmbH ist Linda Schwalm.

Global Media GmbH LLC und Proconcepta GmbH

Global Media GmbH LLC heißt ein Mandant der Proconcepta GmbH, für welchen diese umfangreiche Kostenforderungen geltend macht. Im folgenden wollen wir die Vorgehensweise von Global Media GmbH LLC darlegen und zeigen, welche Rolle die Proconcepta GmbH dabei spielt. Global Media GmbH LLC versendet Trickformulare, die dick mit Branchenbuch überschrieben sind. Darin wird gebeten, die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, um einen korrekten und aktuellen Businesseintrag gewährleisten zu können. In der Mitte des Formulars ist dann ein dicker und fett gedruckter Kasten ersichtlich, in dem bereits einige Daten des Adressaten voreingetragen sind. Im Kleindruck auf der rechten Seite wird dann mitgeteilt, dass der Businesseintrag 900 € netto pro Vertragsjahr kosten soll wobei die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt. Unter dem Kästchen wird dann noch mitgeteilt, dass das Trickformular von Global Media GmbH LLC stammt und mit der Unterschrift und Rücksendung das Angebot zu einem kostenpflichtigen Vertragsdokument wird. Auch hier wird noch mal mitgeteilt, dass ein Gesamtpreis von 1800 € bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren geschuldet wird. Die Laufzeit des Businesseintrags soll sich dann um jeweils ein Jahr verlängern, wenn ich spätestens acht Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Unterschreibt man das Trickformular von Global Media GmbH LLC, sitzt man in der Abofallen und bekommt eine Zahlungsaufforderung der Proconcepta GmbH übersandt.

Olea Marketing LLC und Proconcepta GmbH

Olea Marketing LLC ist ein weiterer Mandant der Proconcepta GmbH, die das ähnliche Geschäftsmodell verfolgt. Auch Olea Marketing LLC versendet Trickformulare, diese sind mit dem Begriff Branchenbuch überschrieben. Olea Marketing LLC fordert darin ebenfalls auf, dass die Angaben auf Richtigkeit überprüft werden sollen und gegebenenfalls Korrekturen oder Änderungen eingeprägt werden. Auch hier ist einen fettgedruckter Kasten blickfangmäßig eingefügt, in dem zahlreiche Daten des Adressaten bereits vor ausgefüllt sind. Olea Marketing LLC beabsichtigt, dass diesem Kasten das Hauptaugenmerk geschenkt wird. Ziel von Olea Marketing LLC ist es, dass man die klein gedruckten Klauseln übersieht, wonach der Preis für den Businesseintrag 900 € netto pro Jahr beträgt und die Laufzeit des Vertrags mindestens zwei Jahre halten soll. Unter dem Kasten ist dann aufgeführt, dass die Leistungsbeschreibung und die Geschäftsbedingungen von Olea Marketing LLC mit der Unterzeichnung des Trickformulars als angenommen gelten und dieser Antrag zum Auftrag und Vertragsdokument werden soll. Gegenstand des Vertrags mit Olea Marketing LLC soll die Veröffentlichung des oben beschriebenen Businesseintrags in dem Onlinebranchenbuch von Olea Marketing LLC sein. Ausweislich des Fließtext soll der Unterzeichner bestätigen, dass seine Daten nach der Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht werden dürfen. Sodann weist Olea Marketing LLC noch auf seine AGB hin, die Vertragsbestandteil werden sollen und mit der Unterzeichnung bestätigt werden sollen. Die Mindestlaufzeit soll also zwei Jahre betragen. Sollte der Vertrag mit Olea Marketing LLC nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden, soll sich dieser Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Auch hier wird das Inkasso von der Proconcepta GmbH betrieben. Über die Olea Marketing LLC haben wir hier ausführlich berichtet:

Olea Marketing LLC abwehren - so geht's!

Rechnung der Proconcepta GmbH für Global Media GmbH LLC und Olea Marketing LLC

Schickt man das Trickformular unterschrieben zurück, erhält man postwendend eine Rechnung der Proconcepta GmbH für die angeblichen Leistungen von Global Media GmbH LLC bzw. Olea Marketing LLC. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihm weder die Proconcepta GmbH noch Global Media GmbH LLC oder Olea Marketing LLC etwas gesagt haben. Die meisten Betroffenen gehen nämlich davon aus, dass es sich um einen kostenlosen Branchenbucheintrag der gelben Seiten oder wem auch immer handelt. Eine kostenpflichtige Abofalle wird dabei nicht vermutet. Viel zu viele Betroffene leisten Zahlungen an die Proconcepta GmbH in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt hat. Das hat sie aber nicht. Da die Verträge mit Global Media GmbH LLC und Olea Marketing LLC über jeweils zwei Jahre geschlossen werden, wird eine weitere Rechnung kommen. Und wenn man dann nicht kündigt, verlängern sich die Verträge jeweils.

CTI-Collecttreuhandinkasso GmbH wird aktiv

Zahlt man die Rechnung der Proconcepta GmbH für den Branchenbucheintrag für Global Media GmbH LLC oder Olea Marketing LLC nicht, wird die CTI-Collecttreuhandinkasso GmbH beauftragt. Diese übersendet dann  ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass man von der Proconcepta GmbH mit dem Einzug der Forderungen von Global Media GmbH LLC oder Olea Marketing LLC beauftragt worden sei. Es wird dann eine Forderungsaufstellung übersandt, auf welche die Inkassogebühren noch aufgeschlagen werden. Die CTI-Collecttreuhandinkasso GmbH hat ihren Sitz ebenfalls in der Schweiz, demzufolge soll auch auf ein Schweizer Konto geleistet werden.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen, Namensrechte) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge (Software as a Service) und IT-Verträge und alles was Sie sonst noch rund um Software benötigen, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Im Urheberrecht beraten wir Sie im Foto- und Bildrecht und bei allen weiteren Fragen rund um das Urheberrecht. Im Designrecht helfen wir bei der Designanmeldung und beraten und vertreten bei Produktpiraterie. Im Medienrecht unterstützen wir Sie z.B. bei Löschung von Bewertungen (Google, Kununu, Jameda & Co.). Im Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Abwehr der Rechnung der Proconcepta GmbH für Global Media GmbH LLC und Olea Marketing LLC

Eine Rechnung der Proconcepta GmbH für einen Branchenbucheintrag von Global Media GmbH LLC oder Olea Marketing LLC lässt sich abwehren. Als Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT Recht hat unsere Kanzlei in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten. Haben Sie ebenfalls ein Trickformular von Global Media GmbH LLC oder Olea Marketing LLC unterschrieben und zurückgesandt und sehen sich nun einer Rechnung der Proconcepta GmbH ausgesetzt? Gerne können Sie sich in diesem Fall an uns wenden. Auf der nachfolgenden Website halten wir stets aktuelle Informationen über die Proconcepta GmbH für Sie bereit. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das sie ihre Rechnungen unverbindlich hochladen und ihren Fall schildern können:

Rechnung Proconcepta GmbH abwehren - so geht's!



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Foto(s): LL

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