Vorsorge Lebensversicherung muss „ewiges“ Widerspruchsrecht einräumen

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Kunden der Vorsorge Lebensversicherung noch Jahre später zum Widerspruch berechtigt

Die Vorsorge Lebensversicherung AG ist in einer rechtlich misslichen Lage. Noch Jahre später muss der Dienstleister tausenden Kunden deren Widerspruchsrecht gewähren. Mehr als die Hälfte aller Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Vorsorge abgeschlossen haben, könnte betroffen sein. Grundsätzlich ist das Widerspruchsrecht befristet, meist auf 14 Tage nach Vertragsschluss. Aufgrund von Rechtsfehlern, die sich die Vorsorge Lebensversicherung zurechnen lassen muss, setzte diese Frist häufig nicht ein. Das Widerspruchsrecht besteht demnach fristlos, die Vorsorge Lebensversicherung AG kann dem nicht entgehen.

Vorsorge Lebensversicherung missachtete gesetzliche Vorgaben

Voraussetzung für das Bestehen des „ewigen“ Widerspruchsrechts ist der Erhalt fehlerhafter Dokumente. Genauer gesagt muss die Widerspruchsbelehrung, die dem Kunden ausgehändigt wurde, Fehler enthalten. Dem Gesetz nach ist jeder Verbraucher, der eine derartige Verbindlichkeit eingeht, zu belehren. Diese Belehrung erfolgt schriftlich und wird dem eigentlichen Vertrag beigefügt. Damit gewährleistet ist, dass ein Verbraucher ohne juristische Kenntnisse über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wird, gibt es bestimmte Maßstäbe für die Belehrung. Vor allem besteht das sogenannte Deutlichkeitsgebot. Demnach muss die Belehrung verständlich und präzise verfasst und formatiert sein. Genau diesen Anforderungen wurden die Belehrungen der Vorsorge Lebensversicherung nicht gerecht. Unpräzise Formulierungen und vor allem eine fehlende drucktechnische Hervorhebung in den Widerspruchsbelehrungen dienen als Indiz dafür. Der BGH hat in vergleichbaren Fällen ein „ewiges“ Widerspruchsrecht des Verbrauchers bejaht.

Widerspruch statt Rückkaufswert

Das Widerspruchsrecht kann sich bei geschickter Ausübung zu einem finanziellen Vorteil entwickeln. In jedem Fall ist der Widerspruch im Vergleich zur Kündigung die bessere Wahl. Kündigt der Versicherte seine Lebensversicherung, zahlt diese den sogenannten Rückkaufswert aus. Der Rückkaufswert spiegelt in der Regel nur einen Teil der eingezahlten Beiträge wider. Mit einer Kündigung geht also ein Verlust einher.

Anders beim Widerspruch: Hier wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Kunde erhält fast alle eingezahlten Beträge zurück. Wer die Wahl hat, sollte den Widerspruch stets der Kündigung vorziehen.

Trennung von Vorsorge Lebensversicherung sinnvoll

Warum sich aber überhaupt von der eigenen Lebensversicherung bei der Vorsorge getrennt werden sollte, lässt sich leicht darlegen: Nach einer großen Finanzkrise und Jahren des auf-und-ab hat sich der Finanzmarkt verändert. Die alten Tarife und Anlagestrategien sind nicht mehr zeitgemäß und kaum effizient. Exemplarisch für die Mängel der Altverträge bei der Vorsorge Lebensversicherung kann die ungeschickte Umsetzung der sogenannten Fondsbindung dienen. Den Kunden wurde damals versprochen, durch eine Kopplung der Versicherungssumme an Wertpapiere und Fonds hohe Gewinne zu erzielen. Das Gegenteil war der Fall, bedingt durch Fehlinvestitionen und stagnierende Zinsen. Die alten Lebensversicherungen haben ihre Versprechen nicht gehalten, im Gegenteil: Zu hohe Beiträge führen zu einer zu geringen Ersparnis. Die heutige Lage lässt andere Investitionsmöglichkeiten zu, effiziente Geldanlage ist einfacher denn je. Jeder, der das „ewige“ Widerspruchsrecht innehat, sollte es ausspielen, um das eigene Vermögen endlich ertragreich anzulegen.

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Ob die Voraussetzungen für den „ewigen“ Widerspruch vorliegen, hängt von vielerlei Faktoren ab und kann nie pauschal beantwortet werden. Jeder, der potentiell betroffen ist, sollte seine Möglichkeiten überprüfen. Deswegen bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstprüfung des Sachverhalts an. Unsere Experten analysieren Ihre Lage und geben eine fundierte Einschätzung über Ihre Aussichten ab!

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