Vorwurf Vergewaltigung: Was droht bei § 177 StGB?

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Die Kriminalstatistik der Polizei für das Jahr 2022 verzeichnet fast 12.000 gemeldete Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Angesichts dieser Zahlen ist es wichtig, sich mit dem Strafrecht in diesem Bereich und den damit verbundenen Konsequenzen zu befassen. Das Sexualstrafrecht hat in jüngster Zeit verstärkte öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Dabei wurden sowohl die Strafmaße erhöht als auch die Anforderungen für die Strafbarkeit gesenkt. Als erfahrener Strafverteidiger in Sexualsachen berät Fachanwalt Daniel Brunkhorst täglich Mandanten in diesem hochsensiblen Bereich.

Was sind die rechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung?

Gemäß § 177 Abs. 6 StGB ist für Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bis maximal 15 Jahren vorgesehen.

Aufgrund der hohen Mindeststrafe ist es unwahrscheinlich, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine Freiheitsstrafe kann nur dann nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie 2 Jahre nicht übersteigt.

Für Ersttäter ohne Vorstrafen, bei denen die Tat in einer persönlichen Beziehung erfolgte, variieren die Strafen in der Regel zwischen 2,5 und 3,5 Jahren. Für Täter, die keine persönliche Beziehung zum Opfer haben, können je nach Schwere der Verletzungen des Opfers auch Strafen von 5 Jahren oder mehr verhängt werden.

Fachanwalt Brunkhorst hat das KnowHow um die Strafen – insbesondere im persönlichen Umfeld – zu senken, wenn kein Freispruch möglich erscheint. So kann zum Beispiel ein Täter-Opfer-Ausgleich eine Bewährungsstrafe absichern.

Was sind die Kriterien für eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)?

Eine Person macht sich der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB strafbar, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Ein Beispiel hierfür wäre die Durchführung des vaginalen Geschlechtsverkehrs. Aber auch das Eindringen in den Mund, kann eine Vergewaltigung sein.

Was passiert in Aussage-gegen-Aussage Konstellationen?

Im Sexualstrafrecht gibt es oft Fälle, in denen die Aussagen des Beschuldigten und des mutmaßlichen Opfers voneinander abweichen. Diese Situation führt jedoch nicht automatisch zu einem Freispruch. Der Bundesgerichtshof hat strenge Kriterien für die Bewertung der Zeugenaussagen festgelegt. Letztlich hängt es davon ab, welcher Partei das Gericht Glauben schenkt. Die Urteile können in beide Richtungen begründet werden. Daher ist es unerlässlich, sich bei einem Vergewaltigungsvorwurf kompetent verteidigen zu lassen.


Nicht zögern: Profis beauftragen:

Fachanwalt für Strafrecht Daniel Brunkhorst aus Hannover verteidigt in ganz Deutschland Beschuldigte und Angeklagte in Sexualdelikten, wie z.B. Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB). Dabei bespricht der Strafverteidiger in persönlichen Gesprächen in der Kanzlei oder auch per Videocall gemeinsam das weitere Vorgehen und erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten, unabhängig davon, wo Sie sich befinden. Die Kanzlei um das Team um Sexualstrafrechtsverteidiger Daniel Brunkhorst bietet ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem Ihre Fragen geklärt werden können.

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