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Vorzeitige Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen durch den Verbraucher

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Für Verbraucher kann es sich anbieten, ein Darlehen vorzeitig abzulösen. SH Rechtsanwälte erläutert, welche Vor- und welche Nachteile dies hat:

Der Verbraucher kann seinen Darlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Verbraucher ist jede natürliche Person (in Abgrenzung zu Personengesellschaften), die ein Rechtsgeschäft zu dem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Soweit der Darlehensnehmer seine Verbindlichkeiten vorzeitig erfüllt, vermindern sich die Gesamtkosten des Vertrages um die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei gestaffelter Berechnung auf die Zeit nach der Erfüllung entfallen.

Der Darlehensgeber kann jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt  der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet.

Die Vorfälligkeitsentschädigung darf folgende Beträge jeweils nicht überschreiten:

  • 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages,
  • den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn die Rückzahlung mit Mitteln aus Versicherungen bewirkt werden, die mit dem Darlehensvertrag verbunden waren und zu dessen Absicherung abgeschlossen waren.

Ausgeschlossen ist die Vorfälligkeitsentschädigung ferner, wenn nicht hinreichend über das Kündigungsrecht und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung beraten wurde.

Aber: Diese Regelungen sind erst am 11.06.2010 in Kraft getreten. Für Verträge, die zuvor abgeschlossen worden waren, gelten abweichende Vorschriften, Art. 229 § 22 II EGBGB.

SH Rechtsanwälte berät Sie gerne zu diesem Themenkreis.

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