VW-Abgas-Skandal: Welche Aktionäre dürfen auf Schadensersatz hoffen?

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VW-Aktionäre, die sich angesichts des Kurssturzes Gedanken über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen VW machen, stehen vor der Frage, ab welchem Erwerbszeitpunkt der Aktie sie auf Entschädigungszahlungen hoffen dürfen.

Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist vor allem der Vorwurf der verspäteten Ad-hoc-Mitteilung über die Manipulation der Abgasanlagen. Aber wann wusste die Konzernspitze von den illegalen Machenschaften? Hierzu kursieren aktuell zahlreiche Medienberichte und Mutmaßungen. Für die VW-Aktionäre, die Schadensersatz geltend machen wollen, stehen derzeit drei Termine als relevant im Raum.

Derweil verdichten sich Hinweise darauf, dass dem VW-Vorstand die unrechtmäßigen Manipulationen schon länger bekannt waren, als die Konzernspitze bisher zugab. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beispielsweise berichtet, dass bereits im Jahr 2011 ein VW-Techniker den Konzern darauf aufmerksam gemacht habe, dass es sich bei der Software-Einstellung um eine illegale Praktik handle. Dies sei einem Prüfbericht der internen Konzernrevision zu entnehmen, der dem Aufsichtsrat am Tag von VW-Chef Martin Winterkorns Rücktritt vorgelegt wurde. Unklar ist, warum die Warnung des Technikers nicht weiterverfolgt wurde.

Ab Mai 2014 soll VW von der Umweltbehörde EPA über deren eingeleiteten Untersuchungen informiert worden sein. Hier wird noch zu klären sein, wie konkret die Vorwürfe waren und ob VW sie im Rahmen einer zügigen Überprüfung hätte aufklären können.

Spätestens aber ab dem 3. September 2015 hatte der Vorstand Kenntnis von den Machenschaften und hätte nach derzeitigem Kenntnisstand reagieren müssen. Die US-Behörde EPA berichtet, dass VW die Manipulationen an diesem Tag bereits zugegeben hatte, nachdem die Behörde angedroht hatte, für das Modelljahr 2016 keine Zulassung zu erteilen. Die möglichen Milliardenstrafen deuteten sich da bereits an. Nach außen wurde allerdings so lange geschwiegen, bis die ermittelnden Behörden selbst an die Öffentlichkeit gingen.

Mit einer der größten Praxisgruppen im „Anlegerschutz“ in Deutschland hat sich die Kanzlei mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf zum Ziel gesetzt, eine Vielzahl von VW-Aktionären zu bündeln, um im Rahmen einer Sammelklage gegen VW vorzugehen. Zehn Rechtsanwälte – darunter sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht – gewähren unter Federführung des Partners und Fachanwaltes Dr. Thomas Meschede eine schlagkräftige Durchsetzung der Aktionärsrechte.

Ab sofort steht die Webseite www.abgasmanipulation-recht.de zu Verfügung, über die interessierte VW-Aktionäre per E-Mail eine erste kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Erfolgschancen auf Schadensersatz anfordern können. Die Interessenten werden von der Fachkanzlei sodann über alle relevanten Entwicklungen fortlaufend informiert.


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