"VW-Abgasskandal" – noch bis 31.12.2019 klagen

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Wenn Sie ein Auto mit dem EA189-Motor haben, sind Sie von dem so genannten „VW-Abgasskandal“ betroffen, egal, wer Hersteller des Fahrzeugs ist (VW, Seat, Skoda oder Audi).

Stichtag 31.12.2019

Während – zum Teil vermutlich im Sinne der Autoindustrie – häufig zu lesen ist, Ansprüche seien seit dem 31.12.2018 verjährt, sprechen die besseren Argumente für eine Verjährung am 31.12.2019. Inzwischen gibt es auch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, die das bestätigen.

Bis zum 31.12.2019 kann und sollte demnach eine Klage erhoben werden. Da sinnvoller Weise zuvor eine außergerichtliche Geltendmachung erfolgt, schon um die Gefahr einer Kostentragungspflicht durch ein sofortiges Anerkenntnis zu vermeiden, sollten Sie jetzt handeln.

Musterfeststellungsklage kann zurückgenommen werden

Es ist nicht möglich, gleichzeitig das Musterfeststellungsklageverfahren zu führen und eine Einzelklage gegen VW zu erheben. Wegen der Vorteile der Einzelklage nehme ich auf meinen Rechtstipp „„VW-Abgasskandal“ – Musterfeststellungsklage und Widerrufsjoker“ Bezug.

Die Abmeldung von dem Musterfeststellungsklageverfahren ist allerdings genauso unproblematisch und kostenfrei möglich wie die Anmeldung.

Rückabwicklung oder pauschale Entschädigung

Sie können die Rückabwicklung des Kaufs durchsetzen. Dies bedeutet, Sie geben das Fahrzeug zurück und bekommen den Kaufpreis erstattet, nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Oder Sie behalten das Fahrzeug und machen eine Entschädigungszahlung geltend, üblicher Weise in Höhe von 20 % des Kaufpreises.

Möglichkeit der Prozessfinanzierung

Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen und nicht die vollständigen Kosten vorstrecken können oder wollen, besteht auch die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. Das bedeutet, dass Sie selbst nur die Kosten der außergerichtlichen Aufforderung bezahlen. Kommt es zu einem Prozess, müssen Sie die weiteren Kosten nicht selbst verauslagen. Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten werden mit eingeklagt.

Bei Bedarf bekommen Sie die vollständigen Informationen hierzu kurzfristig und unkompliziert.



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