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VW-Abgasskandal: Verhandlungen im Rahmen der Musterfeststellungsklage geplatzt

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Die Verhandlungen zwischen der Verbraucherzentrale und VW über eine Entschädigung für die VW-Dieselkunden im Zuge der Musterfeststellungsklage sind offenbar geplatzt. Wie der Automobilkonzern mitteilte, sollen die Gespräche an zu hohen Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gescheitert sein. Der VZBV bestreitet das.

Laut Medienberichten sollen die Verhandlungen über einen Vergleich zur Entschädigung der circa 470.000 Diesel-Besitzer, die sich der Musterklage gegen Volkswagen angeschlossen haben, kurz vor Abschluss gescheitert sein. Der Automobilkonzern gab jedoch an, den klagenden Dieselkunden dennoch eine Entschädigung zahlen zu wollen. So sollen die ausgehandelten 830 Millionen Euro „auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale Bundesverbands“ angeboten werden.

Verhandlungen scheiterten an zu hohen Honorarforderungen der VZBV-Anwälte

VW gab bekannt, dass die Vergleichsverhandlungen kurz vor Abschluss geplatzt seien. Der Grund sei die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Diese hätten eine pauschale Vergütungsforderung von 50 Millionen Euro nicht näher begründet. Allerdings dürfe das Scheitern der Verhandlungen nicht zulasten der Diesel-Kunden gehen, so der Konzern.

Medienberichten zufolge hatten sich VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband zuvor auf eine Summe von 830 Millionen Euro für die circa 470.000 VW-Kunden verständigt, die im Klageregister eingetragen sind. Daraus würde sich eine Zahlung von rund 2.000 Euro pro Person ergeben.

VZBV widerspricht den Darstellungen von VW

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hingegen gibt dem Automobilhersteller die Schuld an den gescheiterten Verhandlungen. Die seien geplatzt, weil sich VW nicht auf ein transparentes und für die Verbraucher sicheres Abwicklungssystem einlassen wollte. Gerade habe man noch ein Vergleichsangebot des Konzerns erhalten, nur um im nächsten Augenblick aus den Medien vom Abbruch der Verhandlungen zu erfahren. Zudem seien die Gespräche nicht wie von VW angegeben an den Honorarforderungen der VZBV-Anwälte gescheitert. Die geschädigten Dieselkunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, müssen nun abwarten, wie es weitergeht.

Immer wieder kommt es im Rahmen des Diesel-Abgasskandals zu neuen Berichten von illegalen Abschaltvorrichtungen in Dieselfahrzeugen, auch bei anderen Automobilherstellern wie Audi und Porsche. Geschädigte Autokäufer sollten in Betracht ziehen, eigenständig gegen die jeweiligen Konzerne vorzugehen. Denn inzwischen stehen die Erfolgsaussichten, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, basierend auf vorangegangenen Entscheidungen deutscher Gerichte in der Regel sehr gut. Darüber hinaus ist schneller mit Ergebnissen zu rechnen als bei einer Musterklage. Wenn auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind, berät die Anwaltskanzlei Lenné Sie im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs gerne zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall.



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