VW Bus T6 - LG München verurteilt Volkswagen zu Schadensersatz

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Eine echte Premiere: Im Dieselskandal gibt es nun endlich ein langersehntes Urteil den T6 betreffend! Die Bulli-Gemeinde wartet quasi seit den ersten Unregelmäßigkeiten aus dem Herbst 2017 auf eine erste Entscheidung, die einem T6-Eigentümer Schadensersatz zuspricht.

Das Landgericht München hat nun eine solche Entscheidung getroffen – zwar wird VW Nutzungsentgelt gewährt, aber im Grundsatz ist der zu leistende Schadensersatz eine herbe „Klatsche“ für den Hersteller der Kleinbus-Legende.

Dr. Hartung: „Das Gericht wirft VW vorsätzliche sittenwidrige Schädigung aufgrund einer nicht verordnungsgemäßen Handhabe des sogenannten ‚Thermischen Fensters‘ und einer weiteren Abschaltvorrichtung vor.“

Die Tatsache, dass es keinen offiziellen behördlichen Widerruf zu diesem Thema gibt, ist unwesentlich. Interessant ist,  dass VW die Existenz eines „Thermischen Fensters“ nicht mal abstreitet – der Konzern legt lediglich Wert auf die Feststellung, dass man die Abschaltung der Abgasreinigung im zulässigen Rahmen der entsprechenden EU-Verordnung nutze.

„Und das mal eben nicht!“ So Hartung, der das Thema „Thermische Fenster“ auch in Verfahren gegen andere Hersteller immer wieder in Position bringen konnte.  „VW nutzt das Thermische Fenster, um Grenzwerten entsprechen zu können, nicht um den Motor zu schonen. Für eine Motorschonung wäre des Ausschlussbereich viel zu umfangreich. Die EU würde verlangen, dass man geeignete technische Mittel entwickelt, um Bauteileschutz auch bei höheren Temperaturen gewährleisten zu können!“

Und weiter: Es ist schon ein Witz, dass es gerade im Bereich der Auspuffanlage Abschaltvorrichtungen gibt, um hier angesiedelte Elemente vor hohen Temperaturen zu schützen.

Dr. Hartung führt zahlreiche Verfahren für Bulli-Besitzer deutschlandweit, auch mit dem T5 gibt es derzeit ein aussichtsreiches Verfahren in der zweiten Instanz (OLG). Derzeit untersucht ein Gutachter die hier verwendeten Abschaltvorrichtungen.


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