VW Dieselskandal geht weiter

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2. Dieselskandalwelle Motor EA 288

 Die Landgerichte Duisburg, München, Regensburg und Offenburg haben bereits die sogenannte „Zykluserkennung“ in einem VW mt Euro 6-Dieselmotor des Motorentyps EA288 als sittenwidrige Schädigung eingestuft und Volkswagen wegen Abgasbetruges zu Schadenersatz verurteilt.

 Es wird in diesen Urteilen Bezug genommen auf die Stellungnahme der EuGH-Generalanwältin vom 30.04.2020 in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen Az.: C-693/18. Demnach hält die Generalanwältin nach Gutachten auch den Motor EA288 für eine unzulässige Abschalteinrichtung, da sie dazu führt, dass die Grenzwerte bei Immissionsausstoß nicht eingehalten werden. Sie führt aus, dass eine Vorrichtung, welche den Teststandsbetrieb erkennt und dann Änderungen herbeiführt, welche den Schadstoffausstoß beeinflussen, unzulässig sind. Eine solche Vorrichtung liegt, da anknüpfend an eine Teststandserkennung die Funktion eines zentralen Bestandteiles des Emissionskontrollsystems im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung, nämlich der Katalysator, beeinflusst wird. Dieser wird stets am Ende der Vorkonditionierung regeneriert, wohingegen die Regeneration im Realbetrieb abhängig von anderen Parametern vorgenommen wird. Dass das Programm bei haarspalterischen Betrachtungen nicht zu einer Verringerung der Emissionskontrolle im Realbetrieb, sondern vielmehr zu einer Verstärkung derselben im NEFZ führt, ist unerheblich, da auch insoweit eine an Sinn und Zweck der Verordnung orientierte vernünftige Aufklärung zu erfolgen hat (vgl. Schlussantrag der Generalanwältin vom 30.04.2020, Az.: C-693/18, Celex Nr. 62018CC0693, Jogos Rd-Nr.: 109 ff.).

 Dem Hersteller VW droht damit eine 2. Klagewelle.

 Fakt ist, dass die Fahrzeuge, die mit einem Motor EA 288, also dem Nachfolgemodell des Motors EA189, ausgestattet sind, eine verbotene Abschaltvorrichtung gem. Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VOEG 715/2007 enthalten.

Nach Art. 5 Abs. 1 VO 715/2007/EG hat der Hersteller ungefertigte Neufahrzeuge dergestalt auszurüsten, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen den Vorgaben der Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte auf das tatsächliche Verhalten der Fahrzeuge bei ihrer Verwendung beziehen und dass die zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Luftverschmutzungsgrenzwerte erforderliche erhebliche Minderung der Stickoxidemission bei Diesel-Fahrzeugen erreicht wird.

Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von Volkswagen als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden.

Bei Fragen rund um den Dieselskandal wenden Sie sich gern an uns.

 

Rechtsanwälte Fachanwälte Gesterkamp PartGmbB

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