VW Dieselskandal: Jetzt auch VW Bulli T5 und T6 betroffen – Volkswagen reagiert und bietet Nachrüstungen an

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Der VW Bulli erfreut sich bislang ungebrochener Beliebtheit, doch jetzt zeigt sich, dass auch der Kult-Transporter vom Dieselskandal betroffen ist. VW gibt den neuen Vorwürfen scheinbar nach und bietet finanzielle Unterstützung bei Hardware-Nachrüstungen für den T5 an. Doch der Zuschuss von VW deckt längst nicht alle Kosten und macht auch den ursprünglichen Betrug nicht rückgängig. Aus Sicht von Anwälten bleibt daher der Klageweg die bessere Lösung. Aktuelle Urteile zum T5 zeigen, dass für Klagen von Bullibesitzern die Rechtsprechung verbraucherfreundlicher wird. Und damit nicht genug, auch beim Nachfolger, dem T6 mit dem Motor EA288, wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. 

Gesamtkosten für Nachrüstung liegen weit höher als der Zuschuss

Eine Hardware-Nachrüstung könnte ggf. die Fahrzeuge wieder „sauber“ machen – bislang werden nach aktuellen Messungen der Deutschen Umwelthilfe die Grenzwerte für giftige Stickoxide im Straßenbetrieb weit überschritten. Das große Aber: VW weigert sich weiterhin, die Kosten hierfür komplett zu übernehmen. Nur 3.000 Euro maximal will VW zur Nachrüstung eines T5 beisteuern. Je nach Hersteller des Katalysators fallen aber über 5.000 Euro dafür an. Auf der Differenz soll wieder einmal der Kunde sitzen bleiben, wenn er einer drohenden Stilllegung oder Fahrverboten in Ballungsgebieten entgehen will. 

Und die Hardware-Lösung bringt ggf. weitere Nachteile mit sich. „Das höhere Gewicht führt zu einem Anstieg beim Verbrauch sowie einer geringeren erlaubten Zuladung. Daneben ist nicht abzuschätzen, ob der Motor gut auf die Umstellung reagiert und wie AdBlue-Verbrauch und Verschleiß beeinflusst werden.“  erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Daher sei aus seiner Sicht empfehlenswert, keine Nachrüstung durchführen zu lassen. 

Schadensersatz für EA288-Motor gerichtlich bestätigt

Und auch beim Bulli T6 ereilte VW eine Hiobsbotschaft: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg bestätigt in einem ausführlich begründeten Urteil, dass auch beim Motor EA288 zumindest mit den Baujahren 2012 bis 2016 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden – mit dem Ergebnis, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurde. Dieser Motor ist nicht nur im T6 verbaut, viele weitere Modelle vom Golf bis zum Audi A6 nutzen den EA288. „Die Erfolgsaussichten unserer Mandanten, die sich gegen illegale Manipulationen an ihren Autos wehren möchten, haben sich aufgrund dieses Urteils weiter verbessert.“ so Dr. V. Ghendler. 

VW-Kunden, die ihre Rechte kennen möchten oder nicht wissen, ob ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist, können ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen. Viele Kanzleien wie etwa KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bieten eine kostenlose Erstberatung an, so dass man schnell Klarheit über seine Erfolgsaussichten erhält. Sollte man sich für eine Klage entscheiden, übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, sofern sie schon zum Kaufzeitpunkt bestand. 

 



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