VW kassiert T5 Urteil wegen "Öltod"

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Die Kanzlei Fuest leistet weiter Pionier-Arbeit für Betroffene von vorzeitigen Motorschäden. Insbesondere der Volkswagen Bus T5 ist mit der 179-PS-Maschine ein wirklich gutes Beispiel für ein Hersteller-Totalversagen. Kaum ein Biturbo schafft die magischen 100.000 Kilometer, ohne den charakteristischen Motorschaden zu erleiden, der als „T5 Öltod“ bekannt ist. Rechtsanwalt Pascal Fuest: „Öltod-Opfer werden mit Kosten von bis zu 18.000 Euro konfrontiert und höchst selten zeigt sich Volkswagen kooperationsbereit!“


T5 BiTurbo: Versäumnisurteil gegen VW


Da kommt ein Versäumnisurteil vom 7. September 2023 zum Aktenzeichen 2 O 166/23 gerade recht:  Das Landgericht Siegen hat die VW AG dazu verurteilt, der Klägerin Reparaturkosten in Höhe von 10.128,90 Euro zu erstatten sowie die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die Klägerin hatte mit ihrem VW T 5 CFCA zuvor einen Motorschaden erlitten. Der Motorschaden trat ein, bevor das Fahrzeug die für diesen Typ zu erwartende Lebensdauer von 250.000 - 300.000 KM erreichte. 


Bauteil-Fehler sind Ursache für den T5-Öltod

Rechtsanwalt Fuest, der das Urteil erstritten hat: „Die vorzeitigen Motorschäden in der Serie VW T 5 CFCA (Baujahre 2009 – 2015) gehen auf einen Bauteil-Fehler zurück. Abgeflämmte Korund-Partikel aus dem AGR-Kühler werden in die Zylinder eingetragen und verursachen dort einen Kolbenfresser.“


Fahrlässige Eigentumsverletzungen durch VW

Den Vortrag der Kanzlei Fuest zu der fahrlässigen Eigentumsverletzung gegen die Herstellerin VW AG stuft das Landgericht Siegen als schlüssig ein. Das Landgericht Siegen bestätigte daher den Anspruch der Klägerin aus § 823 I BGB. Die VW AG hat bereits Einspruch gegen das Urteil eingelegt.


Zur Sache:  VW hatte es versäumt, in Siegen einen Verteidiger zu bestellen. In solchen Fällen werden Urteile in Abwesenheit des Beklagten gesprochen, sogenannte Versäumnisurteile. Diese bestätigen den Anspruch des Klägers, wenn die Klage schlüssig ist, d.h. vom Anwalt des Klägers vorgetragen, belegt und rechtlich zutreffend begründet wird. Die Zivilkammer am Landgericht Siegen hat den Vortrag des geschädigten Klägers und als schlüssig eingestuft. Die Beweisangebote der Kanzlei Fuest sind geeignet und setzen die VW AG erheblich unter Druck. 


Gutachten in Aussicht

Zusätzlich zu diesem Urteil liegen in der Kanzlei Fuest drei gerichtlich verfügte Gutachten vor. Die drei Gutachter bestätigten unabhängig voneinander, dass der Zylinderschaden in dem jeweiligen VW T 5 CFCA – Motor auf das AGR – Modul zurückgeht. Die VW AG räumt in der Zwischenzeit ein, das Problem intern seit dem Jahr 2015 zu kennen. Die betroffenen Halter informierte die VW AG jedoch nicht. Das führt zu einer zivilrechtlichen Haftung der VW AG. Betroffene Öltod-Opfer sind in einer guten Verhandlungsposition, wenn der beschädigte Motor noch vorhanden ist.


Laut Fuest kann ein großer Teil von Ansprüchen nach eingetretenen, bereits reparierten oder sich ankündigenden Motoschäden auf dem Klageweg durchgesetzt werden: „Die Chancen stehen sehr gut, wenn die Reparatur noch nicht durchgeführt wurde. Die Chancen sind auch sehr gut, wenn die Alt – Teile nach der Reparatur eingelagert oder dem Kunden von der Werkstatt ausgehändigt wurden.  


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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