Aktuelle Rechtslage Motorschaden VW T5 "Öltod"

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Neueste Entwicklungen Öltod VW Transporter T5: kostenfreie Erstbewertung

Bei der Frage der Verantwortlichkeit von VW für den sogenannten Öltod-Motorschaden bei dem von VW entwickelten CFCA- Motor im VW T5 2.0 BiTDI T5 (CFCA, Baujahre 2008 bis 2016, 180 PS) kommt endlich Bewegung ins Spiel.
Ein vom Landgericht München I beauftragter Gutachter stellte nämlich in seinem Gerichtsgutachten fest,  dass Konstruktionsfehler und fehlende Materialqualität für den Motorschaden des streitgegenständlichen Fahrzeugs verantwortlich sind. Der Gutachter stellt fest, dass der Schaden bei jedem der 179.000 weltweit verkauften Biturbo-T5  eintreten kann. Um die 10 % davon sollen „bereits dem Öltod erlegen sein“ – 9000 davon in Deutschland.

Die streitigen VW Diesel-Motoren wurden zwischen 2009 bis 2015 verbaut.

Auch Autobild berichtete hierüber detailliert und ausführlich, siehe Link unten.

https://www.autobild.de/artikel/vw-t5-vor-diesem-gutachten-zittert-vw-konstruktionsfehler-22720979.html

Das Gutachten war im Rahmen einer Verhandlung um Schadenersatz in Auftrag gegeben worden. Der streitgegenständliche T5 BiTdi war 2014 gekauft worden. Sechs Jahre nach Kauf stieg der Motorölverbrauch sehr stark  an. Die Schadenssymptome deuteten eindeutig auf den konstruktionsbedingten Verfall der Kühlrippen im AGR-Kühler mit daraus folgender, abrasiver Beschädigung der Zylinder, hin.

So heißt es im Gutachten auf Seite 19/20:

„Im gegenständlichen Fall kann jedoch festgestellt werden, dass der hier verbaute Motor mit einem AGR-Kühler ausgerüstet war, welche aufgrund seiner mangelhaften Materialbeständigkeit nicht für den Betrieb über die zu erwartende Lebensdauerlaufleistung geeignet war und in der Folge zu einer Motorschädigung geführt hat."

Nun hat aktuelle auch das Landgericht Siegen VW auf Schadenersatz verurteilt. Es handelt sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil, Urteil vom 7. September 2023, Az. 2 O 166/23, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Siegen hat die VW AG dazu verurteilt, der Klägerin Reparaturkosten in Höhe von 10.128,90 EUR zu erstatten sowie die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Die dortige Klägerin hatte mit ihrem VW T 5 CFCA zuvor einen Motorschaden erlitten. Der Motorschaden trat ein, bevor das Fahrzeug die für diesen Typ zu erwartende Lebensdauer von 250.000 -300.000 KM erreichte.


Vor dem Hintergrund der aktuellen rechtlichen Entwicklungen sind die Chancen Schadenersatz zu erhalten enorm gestiegen, so Rechtsanwalt ESER.

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Trotz der guten rechtlichen Ausgangslage sollten Inhaber von betroffenen VW-Fahrzeugen sich mit einer rechtlichen Prüfung ihrer Schadensersatzansprüche beeilen. Denn zum Jahresende könnten potenziell bestehende Schadensersatzansprüche bereits verjähren.

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Foto(s): Foto von Julian Hochgesang auf Unsplash


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