VW-Musterfeststellungsklage: Konzern und Verbraucherseite einigen sich auf Vergleich

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Der VW-Konzern und die Verbraucherzentrale Bundesverband haben in der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig einen Vergleich geschlossen.

Dies geht aus übereinstimmenden Presseberichten hervor. Der VW-Konzern bietet denjenigen Verbrauchern, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben und deren Angelegenheiten eine Reihe von weiteren Voraussetzungen erfüllen, zwischen 1.350,00 Euro und 6.257,00 Euro an, je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr. Die Entschädigung soll sich auf rund 15 % des ursprünglichen Kaufpreises belaufen, der Verbraucher soll sein Auto behalten können.

Nach übereinstimmenden Berichten betrachtet VW wohl nur 260.000 der über 400.000 Anmeldungen für die Musterfeststellungsklage als entschädigungsberechtigt. Insgesamt will VW eine Summe von 830 Millionen Euro im Rahmen des Vergleichsvorschlags an die Teilnehmer der Mustfeststellungsklage auszahlen. VW will die Anmeldung zur Auszahlung auf einer Internetseite ermöglichen.

Verbraucher, die den Vergleichsvorschlag von VW annehmen, müssen auf die Geltendmachung von weitergehenden Rechten im Rahmen des Dieselskandals verzichten. Die Betroffenen können dem Vergleich bis Ende April zustimmen.

Die Musterfeststellungsklage ist durch den getroffenen Vergleich beendet.

Verbraucher, die ihre Ansprüche gegen VW im Rahmen der Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können noch bis Oktober 2020 eine Einzelklage erheben, wenn sie sich dem Vergleich nicht anschließen wollen. Solange ist die Verjährung der Ansprüche gegen VW durch die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gehemmt.

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