VW T5 und T6 Öltod– Schadenersatzansprüche wegen mangelhaftem AGR – Kühler gegen VW

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Käufer des Volkswagen VW-Bulli T 5 2.0 TDI, in dem der 179 PS Biturbo-Motor verbaut wurde, sind gleich mehrfach geschädigt.

Viele Besitzer des VW-Bulli T 5 klagen über einen massiven Ölverbrauch und Motorschäden bei einer Laufleistung von gerade einmal 100.000 km oder sogar darunter. Zurückzuführen sind diese Mängel und Schäden auf einen Konstruktionsfehler des T5-Motors mit dem Kennbuchstaben CFCA, Baujahr 2009 bis 2016, im Bereich des AGR-Kühlers, der Abgasrückführung.

Obwohl dieser Konstruktionsmangel und das damit verbundene Problem des Öltods seit längerem bekannt ist, hat die Volkswagen AG weder die betroffenen Fahrzeuge zurückgerufen, noch werden die Reparaturkosten übernommen. Nur in Einzelfällen wird eine Kulanzregelung geprüft.

Das Kraftfahrbundesamt hatte zudem mitgeteilt, dass diese Fahrzeuge, wie auch die anderen Fahrzeugtypen mit einem EA 189 Motor, über eine Abschalteinrichtung verfügen. Doch dieser Umstand führte bislang nicht dazu, dass die Besitzer des VW-Bulli T 5 Schadenersatz erhalten haben. Denn laut KBA sei die Abschalteinrichtung in Form des sog. Kippschalters nicht aktiviert worden. VW T5 Besitzer konnten an der damaligen Sammelklage gegen die Volkswagen AG daher nicht teilnehmen und hatten bislang kaum Chancen auf Schadensersatz wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen.

Diese unerfreuliche Situation hat sich in den letzten Monaten zum Positiven hin geändert.

Öltod- Schadensersatzersatzansprüche gegen VW

VW T5 Besitzer deren Fahrzeug einen vorzeitigen Motorschaden erlitten hat, der auf den fehlerhaften AGR-Kühler zurückzuführen ist, haben gegen die Volkswagen AG einen Anspruch auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Die Volkswagen AG hatte frühzeitig von dem Konstruktionsfehler und dessen gravierenden Folgen Kenntnis. Dennoch wurde der T5 unverändert weiterproduziert und verkauft und billigend in Kauf genommen, dass die Käufer einen erheblichen Schaden erleiden.

Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dieselskandal 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 26.06.2023 klargestellt, dass ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung des sog. Differenzschadens (Minderwerts) bereits dann in Betracht kommt, wenn der Fahrzeughersteller in Bezug auf das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung fahrlässig gehandelt hat. Betroffene Käufer können im Falle einer fahrlässigen Haftung des Fahrzeugherstellers ein Schaden in Höhe 5 % bis 15 % des Kaufpreises geltend machen.

In dem T5 ist, wie in vielen anderen Dieselfahrzeugen, neben der vom KBA festgestellten Abschalteinrichtung (Kippschalter) ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Die Software bewirkt, dass die Einhaltung von Grenzwerten nur im Bereich bestimmter Temperaturen -zwischen 15 und 33 Grad- gewährleistet wird. Dies hat zur Folge, dass die Abgasreinigung bei in Europa völlig üblichen Temperarturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert wird. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein solches Thermofenster als eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren.

Besitzer eines betroffenen VW T5 können demnach zusätzlich zu den Schadenersatzansprüchen wegen des Konstruktionsfehlers auch Ansprüche wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend machen.

VW T6 2.0 TDI Bulli ebenfalls auffällig

Inzwischen treten vermehrt Probleme auch beim Nachfolger VW T6 2.0 TDI mit dem Motortyptyp EA 288, Motorkennbuchstaben CXEB, 150 kW, Baujahr 2015 bis 2019, auf. Wie beim T5 kündigt ein steigender Ölverbrauch den Öltod an und lässt sich nicht verhindern. Es ist davon auszugehen, dass auch bei dem T6 ein Konstruktionsfehler die Ursache hierfür ist.

Verbraucht Ihr VW T5 oder T6 Biturbo-Diesel zu viel Öl, oder steht er bereits mit Motorproblemen in der Werkstatt? Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Rufen Sie uns gerne unter 0711/410 191 60 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kanzlei@johstrichter.de.




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