VW- und Audi-Abgasskandal: Neue Fahrzeuge betroffen Audi A4/A6 Euro 4

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Das Drama um den Betrug am Kunden bei der Volkswagen AG und der Audi AG nimmt kein Ende. Nun hat das Kraftfahrtbundesamt einen erneuten Rückruf angeordnet für Audi-A4- und A6-Modelle Baujahr 2004-2009 mit V6 2,7 l CDI Motoren. Derzeit geht man von 40.000 betroffenen Fahrzeugen aus.

Man kann davon ausgehen, dass dies jedoch nicht das Ende der Fahnenstange ist, da die Motorenentwickler der Firma Audi, die nun neuerlich entdeckten manipulierten Motoren für den gesamten VW-Konzern entworfen haben. Somit werden auch Modelle von VW oder auch Porsche die mit dem 2,7 l TDI Motoren ausgestattet wurden, ebenso betroffen sein. Wir warten hier auf einen erneuten Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt. Besonders perfide ist die Angelegenheit deshalb, da die Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller einer absoluten Verjährung von 10 Jahren unterworfen sind. Das heißt, dass beim derzeitigen Stand Fahrzeugbesitzer, die ein derzeit derartiges Fahrzeug fahren, erstmals keine Ansprüche geltend machen können – zumindest die nicht, die das Fahrzeug zwischen 2004 und 2008 gekauft haben, da die Verjährung schon eingetreten ist.

Lediglich Fahrzeugbesitzer, die entweder ihren Pkw im Dezember 2009 gekauft haben, können noch in diesem Jahr klagen. Auch dann trifft sie die Verjährung.

Eine Ausnahme gilt für solche Fahrzeuge, die nach dem Jahr 2009 gebraucht gekauft wurden. Sollten Sie also, ab 2010 ein Fahrzeug mit dem, mit der Betrug Software ausgestatteten 2,7 l Dieselmotor egal, ob von der Firma VW, Audi oder Porsche gekauft haben, so ist dieses Fahrzeug rückgabeberechtigt!

Wer jetzt nicht handelt und sich zu einer Individualklage entscheidet, geht fahrlässig mit seinem Vermögen um. Handeln sie jetzt!

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört nach über 4.000 bearbeiteten Fällen zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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