Schockierende neue Erkenntnisse im VW-/Audi-Abgasskandal: mindestens 433.000 Fahrzeuge betroffen

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Nach Informationen unter anderem der Frankfurter Allgemeinen hat nun die Staatsanwaltschaft München I Klage gegen Audi Chef Rupert Stadler erhoben. Dem Ex-Vorstand sowie 3 weiteren Beschuldigten wird im Dieselskandal Betrug, Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen.

Dies ist an und für sich nichts Neues und war so erwartet worden. Neu ist allerdings, dass nach Mitteilungen der Staatsanwaltschaft München den Angeschuldigten vorgeworfen wird, Motoren für die Fahrzeuge der Marke Audi, VW und Porsche entwickelt zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktionen ausgestattet ist.

Neu ist auch, dass es sich nicht, wie es sich bisher aus den Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts zu vernehmen war, um 77.000 Fahrzeuge handelt, sondern um mindestens 433.000 Fahrzeuge. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um sämtliche Fahrzeuge der Firmen VW, Audi und Porsche, die mit dem einem 3,0 l Diesel Euro 6 Motor ausgestattet sind, sowie um die 4,2 l Maschine Euro 5 und Euro 6.

Der Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte aus München liegen insoweit Informationen vor für folgende Modelle:

  • VW Tuareg 3,0 l EURO 6
  • Audi Q5 3,0 l EURO 6
  • Audi SQ5 3,0 l EURO 6
  • Audi A8 4,2 l EURO 6
  • Audi A6 3,0 l EURO 6
  • Audi A7 3,0 l EURO 6
  • Audi A8 4,2 l Euro 6

Bei der Firma Porsche geht es um:

  • sämtliche verbaute 3,0 l CDI IV 6 Motoren Euro 6 im Porsche Macan und Cayenne
  • Porsche Cayenne 4,2 l Euro 5 und 6

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis vorsieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von Diesel-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Klamert & Partner aus München gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Abgasskandal.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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