VW Volkswagen AG: „Abgasmanipulation“: Schadensersatz der VW-Aktionäre?

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Nach einer ersten Wertung der Kanzlei Maack, Recht & Steuern, können die von der Volkswagen AG eingeräumten Manipulationen an Abgaswerten der in den USA zugelassenen Fahrzeuge möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen zu Gunsten der VW-Aktionäre führen.

„Unser Unternehmen war unehrlich“

Michael Horn, CEO der Volkswagen of America Group, Inc. wird in den Medien damit zitiert, dass das Unternehmen unehrlich gewesen sei. „Wir werden bezahlen, was wir zu bezahlen haben“, gibt ihn faz.net am 22.9 wieder. Nach Medienberichten habe die amerikanische Umweltbehörde EPA VW bereits im Mai 2014 von Untersuchungen wegen Abgaswerten informiert. Betroffen seien die Vier-Zylindermodelle der Modelljahre 2009 bis 2014. Der Vorwurf gehe dahin, dass durch eine spezielle Software die Abgaswerte bei Untersuchungen manipuliert werden könnten.

Kursverluste für Aktionäre

Nach dem Bekanntwerden des Vorgangs gaben die Kurse der Volkswagen Aktie in Deutschland um über 20 % nach. Der Gesamtverlust aller Aktionäre lag im 2-stelligen Milliardenbereich.

Rechte der Aktionäre

Für Aktionäre sind hier drei Zeiträume zu unterscheiden.

Zum einen geht es um Aktionäre. die vor dem Zeitraum des behaupteten Manipulationsvorwurfes, also 2009, Aktien gekauft haben (allgemeiner Zeitraum).

Des Weiteren geht es um Aktionäre, die Aktien seit Beginn des behaupteten Manipulationszeitraumes gekauft haben, also ab 2009 (Manipulationszeitraum).

Letztlich geht es um Erwerber von Aktien, die ab Mai 2014, dem Zeitraum, in dem die Volkswagen AG von den mutmaßlichen Manipulationsvorwürfen Kenntnis erhalten haben soll (Kenntniszeitraum), Anteile erworben haben.

Während in dem Zeitraum bis Mai 2014, also dem Allgemeinen Zeitraum und dem Manipulationszeitraum Ansprüchen allein aus dem Gesichtspunkt der Manipulation denkbar sein können, käme für den Zeitraum ab Mai 2014, dem Kenntniszeitraum, ein weiterer Gesichtspunkt hinzu. Hier hätte es sein können, dass an die Aktionäre eine Pflichtmitteilung hätte ergehen müssen. Daraus könnten sich gesonderte Ansprüche für Aktionäre ergeben, die ab Mai 2014 Aktien gekauft haben.

Je nach Erwerbszeitraum wird zu prüfen sein, ob Ansprüche nur gegen die Volkswagen of America Group, Inc. zu richten sind oder ob Ansprüche auch gegen die Volkswagen AG bestehen. Viele Einzelfragen sind hier momentan noch klärungsbedürftig.

Aktionärsliste

Aktionäre von Volkswagen-Aktien können sich daher zunächst in die von Maack, Recht & Steuern geführte Aktionärsliste eintragen. Dieser Eintrag ist mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Im Rahmen unserer Einschätzung erhalten Sie von uns weitere Informationen zu den rechtlichen Gesichtspunkten. Mit dem Eintrag in die Aktionärsliste begründen Sie auch kein Mandat. Der Eintrag ist für Sie und uns unverbindlich.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, tragen Sie sich daher gern in die Aktionärsliste ein. Zu der Aktionärsliste gelangen Sie über unsere Webseite:
http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/vw-volkswagen.html



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