Volkswagen AG: Schadensersatz für Aktionäre möglich wegen unterlassener Kapitalmarktinformationen

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Der Volkswagen Skandal um manipulierte Abgaswerte zieht immer weitere Kreise und der mögliche Schaden für Aktionäre, Händler und Zulieferer von VW könnte enorme Ausmaße annehmen. Viele Aktionäre haben schon hohe Verluste erlitten. Geschädigte Aktionäre können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Wöhrle & Schick bereiten bereits erste Klagen gegen Volkswagen wegen unterlassener Veröffentlichung von Insiderinformationen und Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor.

Hintergründe: Mögliche Abgasmanipulation

Nach Angaben der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) soll VW seit dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2014 ein Softwareprogramm in Dieselmotoren eingesetzt haben, welches Schadstoffmessungen bei Abgastests manipuliert. Ziel war es, strenge Umweltvorschriften zu umgehen. Die eingesetzte Software erkennt, wenn ein Abgastest an dem Fahrzeug durchgeführt wird und passt in diesem Fall das Motorverhalten derart an, dass die zulässigen Abgashöchstwerte nicht überschritten wurden. Im alltäglichen Fahrbetrieb jedoch wurden diese Abgashöchstwerte nach Angaben der EPA teilweise wohl um das 10- bis 40-Fache überschritten. Vorstandschef Martin Winterkorn hat mittlerweile in einer Videobotschaft einen Großteil der Vorwürfe bestätigt.

Dem Volkswagen-Konzern drohen drastische Strafen in den USA.

Kursverluste für Aktionäre

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe brach der Börsenkurs der VW-Aktien dramatisch ein. Hatten die Stammaktien letzten Freitag (18.09.2015) noch einen Kurswert in Höhe von knapp 164,00 €, brach dieser zwischenzeitlich auf einen Wert von 112,00 € ab. Der Schaden für die Aktionäre ist immens

Schadensersatzansprüche/Rückabwicklung für Aktionäre nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) möglich

Angesichts der offensichtlich vorsätzlichen Manipulationen und Irreführung der Öffentlichkeit müssen geschädigte Anleger den eingetretenen Schaden jedoch nicht widerstandslos hinnehmen, sondern es besteht die Möglichkeit Schadensersatz von Volkswagen zu fordern. Die bisherigen Erkenntnisse und Eingeständnisse von VW zeigen auf, dass es sich offenbar um gezielte Manipulationen gehandelt hat und diese im Konzern seit längerem bekannt waren. Es handelt sich hierbei um Insiderinformationen gemäß § 15 WphG, die mitteilungspflichtig sind. Werden solche Insiderinformationen nicht veröffentlicht, gibt § 37 b WphG Anlegern die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern. Dies gilt zumindest für solche Anleger, die Aktien seit Beginn der Manipulationen erworben haben.

Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall bereits im Jahr 2011 entschieden, dass Anleger nicht nur den Kursdifferenzschaden geltend machen können, sondern eine komplette Rückgängigmachung fordern können, um somit Verluste zu vermeiden. Es kann der gezahlte Kaufpreis gefordert werden.

Aktionäre die, seit dem Jahr 2009 VW-Aktien erworben haben, sollten daher ihre möglichen Ansprüche von einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Herr Rechtsanwalt Wöhrle von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhrle & Schick ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist Ihr Ansprechpartner in diesem Bereich. Er informiert Sie gerne über das mögliche weitere Vorgehen und Ihre möglichen Ansprüche. Rufen Sie uns einfach an. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.


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