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Waldorf-Frommer-Abmahnung: 519,50 – Folge „Arrow“ – Tipps und Infos

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Die US-Serie „Arrow” ist immer wieder Anlass von Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Den angeschriebenen Anschlussinhabern, wird der Vorwurf gemacht, dass sie eine oder mehrere Folgen der Serie „Arrow” im Internet über einen BitTorrent-Client angeboten zu haben. Die Waldorf-Frommer-Abmahnung erfolgt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. In der Abmahnung werden Summen von 519,50 Euro (eine Folge) oder auch 1.090,00 Euro (mehrere Folgen) gefordert. Ferner wird ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages unterbreitet

Unterschrift, zahlen und vergessen?

Drum prüfe wer sich ewig bindet. Wer das Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags annimmt, ist daran lebenslang gebunden. Darauf kommen wir aber gleich noch einmal. Die Erstattung der 519,50 Euro ist sicher nicht so völlig fernliegend, wenn die Rechtsverletzung durch ein Haushaltsmitglied durchgeführt wurde. Wenn dies später im Prozess deutlich wird, kann das deutlich teurer werden. Ein kurzer Anruf bei einem Anwalt ist da sinnvoll. Es gibt tatsächlich öfter Fälle, bei denen ich im Rahmen einer Beratung sagen muss, dass eine vom Mandanten bereits nachverhandelte Summe – etwa 400,00 Euro – bei gleichzeitiger Täterschaft von mir nicht wirtschaftlich besser gelöst werden kann. Denn selbst wenn ich es schaffen sollte die Forderung aufgrund besonderer Umstände noch um weitere 100,00 Euro zu drücken, löst meine Tätigkeit auch wieder Kosten aus. Allerdings ist immer auch zu überlegen, ob nicht noch weitere Abmahnungen kommen könnten. Vielleicht wurde noch mehr runtergeladen? Dann kann es wieder sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten. Diese Fragen sind aber nur im Einzelgespräch zu klären möglich.

Die Risiken der modifizierten Unterlassungserklärung

Oft wird nun von Anwälten unter Verweis auf die lebenslange Haftung Abgemahnten in Aussicht gestellt, doch keine Unterlassungserklärung abzugeben. Das kann durchaus auch in einigen Fällen in Betracht zu ziehen sein. Namentlich wenn Sie:

1.      Es nicht selber waren

2.      Ihre Kinder ausführlich und perfekt belehrt haben

3.      Nicht wissen, wer der Täter ist

Allerdings ist selbst mit so einem Vortrag am Gerichtsstandort München, Köln (Landgericht), Oldenburg und Stuttgart eine Verurteilung des Anschlussinhabers möglich.

Die dann entstehenden Kostenfolgen wären ruinös. Auch wenn es schneidig klingen mag, der Hinweis keine unnötige Unterlassungserklärung. Der Anwalt weist auf Risiken hin und haftet nicht mehr. Sie hingegen zahlen die Zeche, wenn es schief geht. Einfache und plakative Antworten helfen in Ihrem Fall nur sehr begrenzt.

Die Abgabe einer sinnvoll abgeänderten Unterlassungserklärung mit vernünftiger Beratung ist wirtschaftlich jedenfalls das geringere Risiko. Wenn Sie immer noch unsicher sind, melden Sie den Anschluss auf ein anderes volljähriges Familienmitglied um.

Daraus folgt, dass es zwar Fälle gibt, in denen keine Unterlassungserklärung abzugeben ist, diese aber in der Praxis deutlich seltener sind, als dies gern behauptete wird. Zumindest wenn man nicht mit erheblichen Kostenrisiken leben möchte.

Handlungsempfehlung bei Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Arrow”?

Eine Waldorf-Frommer-Abmahnung ist ein Ärgernis und kann teuer werden, je länger Sie sich informieren – was übrigens sehr empfehlenswert ist – desto eher werden Sie über die unterschiedlichen Sichtweisen und Empfehlungen verwirrt sein. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte berät seit sieben Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Wenn Sie aus Hamburg oder Umgebung kommen, können Sie uns gern persönlich besuche. Es ist aber ebenfalls unproblematisch, wenn wir per Post, Email und Telefon kommunizieren.

Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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