Waldorf Frommer Abmahnung | „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ | Bundesweite Hilfe

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Frommer Legal Rechtsanwälte verschicken Abmahnung wegen Der Marsianer 

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Die Rechtsanwälte Frommer Legal aus München mahnen derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH illegale Angebote des Films „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ ab. Der Film handelt von dem Astronauten Mark Watney, gespielt von Mat Damon, der nach einem Unfall auf einer Marsmission auf dem Mars zurückgelassen wird und sein Überleben kämpft.

Was ist eine Frommer Legal-Abmahnung?

Betroffene erhalten eine Frommer Legal Abmahnung, in dem die Kanzlei Frommer Legal von den Abgemahnten, fordert, das Verbreiten des Films sofort zu unterlassen und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Des Weiteren fordern die Frommer Legal Rechtsanwälte die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten in einer Gesamthöhe von € 915,00.

Die Rechtsanwälte Frommer Legal gehen bei diesen Vorwürfen davon aus, dass der jeweils ermittelte Anschlussinhaber innerhalb eines Filesharing-Netzwerks den Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ anderen Nutzern zum Download angeboten hat. Dies geschah grundsätzlich rechtswidrig.

Des Weiteren wird jedoch behauptet, der Anschlussinhaber hafte auf jeden Fall als Täter oder Störer für diese Urheberrechtsverletzung. Dies ist jedoch rechtlich falsch. Die Tatsache, dass der Film über einen Internetanschluss angeboten wurde, bedeutet nicht, dass der Anschlussinhaber auch für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung haften muss.

Ob und in welchem Umfang eine Haftung des Anschlussinhabers für das Tauschbörsenangebot besteht, muss anhand des jeweiligen Einzelfalls untersucht werden.

Haftet der Anschlussinhaber immer? Nein! Es haften nur Täter oder Störer.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, zwischen der Täterhaftung (die Haftung des Filesharing-Nutzers) und der Störerhaftung (die Haftung des Anschlussinhabers aufgrund eigener Pflichtverletzung) zu unterscheiden.

Wer als „Täter“ die Rechtsverletzung selbst verursacht hat, weil er den Film „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ über Tauschbörsen verbreitet – ist dem Urheber bzw. Rechteinhaber nicht nur zur Erstattung von Anwaltskosten, sondern auch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Der Täter haftet also komplett. Er muss auch eine Unterlassungserklärung abgeben, wobei die beigefügte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer nicht mehr modifiziert werden muss bzw. kann.

War der Abgemahnte nicht der Täter, so kommt allenfalls eine Störerhaftung in Frage. Der Störer schuldet keinen Schadensersatz, sondern nur Unterlassung und Anwaltskosten von € 215,00. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte der abgemahnte Störer stets nur in modifizierter Form und nur nach individueller Beratung durch einen Anwalt abgeben.

Viele Abgemahnte haften überhaupt nicht!

In manchen Fällen (nach eingehender anwaltlicher Prüfung) ist es ratsam, sämtliche Forderungen, insbesondere auch die modifizierte Unterlassungserklärung, zurückzuweisen. Denn immerhin gilt die modifizierte Unterlassungserklärung lebenslang und löst Vertragsstrafen bei einer Zuwiderhandlung von mehreren tausend Euro aus.

Es gibt nämlich zahlreiche Gerichtsentscheidungen, in denen Klagen aufgrund von Filesharing-Verfahren abgewiesen wurden In diesem Fall hatten neben dem Anschlussinhaber auch andere Personen wie z. B. volljährige Kinder Zugriff auf den Internetanschluss des Abgemahnten. Sofern der Anschlussinhaber keine Anhaltspunkte dafür habe, dass über seinen Anschluss Rechtsverletzungen begangen werden, sei er nicht von Rechts wegen dazu verpflichtet, die Benutzer seines Anschlusses zu überwachen (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12).


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Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Person of Interest“.


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