Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Die Tribute von Panem - Mockingjay Teil 2“ | Bundesweite Hilfe

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich den Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ im Internet angeboten haben? Hier finden Sie Hilfe.

Was ist der Vorwurf?

Seit Wochen verschicken die Münchner Rechtsanwälte im Namen der Studiocanal GmbH Abmahnungen wegen der verschiedenen „Die Tribute von Panem“-Filme. Adressaten der Abmahnungen sind die Inhaber des ermittelten Internet-Anschlusses. Ihnen wird zur Last gelegt, den Film über den Internetanschluss anderen Nutzern einer Internet-Tauschbörse für einen bestimmten Zeitraum zum Download angeboten zu haben.

Was wird gefordert?

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen wegen des illegalen Anbietens des Films „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend. Konkret heißt dies: Abgemahnte sollen € 815,00 bezahlen für Anwalt und Schaden sowie eine lebenslänglich gültige Unterlassungserklärung (Unterwerfungsvertrag mit Vertragsstrafe) abgeben.

Haften Anschlussinhaber automatisch?

Nein! Abgemahnte müssen keine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn sie den Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2“ nicht im Internet angeboten haben (Täter) und sie auch nicht als Störer hierfür verantwortlich sind. Täter ist derjenige, der den Film selbst öffentlich zugänglich gemacht hat. Störer ist derjenige, der Prüfungs- oder Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Nutzung seines Anschlusses verletzt hat. Gerade diese Frage bedarf stets einer konkreten Prüfung im Einzelfall. Sofern der Anschlussinhaber nicht als Täter und auch nicht als Störer für die öffentliche Zugänglichmachung des Films „Tribute von Panem“ verantwortlich ist, haftet er überhaupt nicht mit der Folge, dass weder eine – modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, noch etwas bezahlt werden muss. Eine Störerhaftung kann immer dann ausscheiden, wenn Dritte (Familienmitglieder, Partner, Mitbewohner) den Anschluss mitgenutzt haben.

Die gefährliche (modifizierte) Unterlassungserklärung

Den Waldorf-Frommer-Abmahnungen sind Vorlagen für Unterlassungserklärungen beigefügt. Wenn Sie Zweifel haften, ob der Upload stattgefunden hat oder wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer hierfür verantwortlich ist, können Sie einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung, der Sie € 5.001,00 kosten kann, nicht verhindern. In diesen Fällen sollten Sie tunlichst keine Unterlassungserklärung abgeben, erst recht keine modifizierte.

Auch mit einer modifizierten Unterlassungserklärung schwebt lebenslang das Damoklesschwert der Vertragsstrafe über Ihnen.

Handeln Sie auf jeden Fall – was ich für Sie tun kann

Jeder Fall ist anders. Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 2” haftbar sind, weil andere wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc. über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe Tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Daydream Nation - Drei sind einer zu viel“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema