Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Es gibt kein Zurück“ (Film) | kostenlose Erstberatung

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des angeblichen Anbietens des Films| „Es gibt kein Zurück“ der Majestic Filmverleih GmbH erhalten? Sie sollen € 915,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben? Rufen Sie mich an. Ich biete eine kostenlose Erstberatung und deutschlandweite Vertretung gegen Waldorf Frommer. Ich verfüge nach Bearbeitung von tausenden Waldorf-Frommer-Abmahnungen über die entsprechende Erfahrung.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Das Schreiben enthält die Überschrift „lllegales Tauschbörsenangebot über lhren Internetanschluss“. Die Anwälte werfen Ihnen vor, den Film „Es gibt kein Zurück“ über Ihren Internetanschluss mit einer sog. Internettauschbörse angeboten zu haben. Brechen Sie nach Erhalt des Schreibens nicht in Panik aus. Denn oft sind die Anschuldigungen nicht berechtigt. Lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften. Als Störer haften Sie nur eingeschränkt; wenn Sie vollständig unschuldig sind, haften Sie überhaupt nicht.

Die Münchner Anwälte gehen davon aus, dass die Vorwürfe berechtigt sind, Sie also als Täter oder Störer für das Angebot des Films „Es gibt kein Zurück“ haften. Daher werden in den Filesharing-Abmahnungen von Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie Anwaltskosten gefordert. Man sollte ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage keinesfalls eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei bestehen erhebliche Risiken, die sie teuer zu stehen kommen können.

Wie konnte es zu dem Upload kommen?

Filesharing-Netzwerke zeichnen sich durch die Besonderheit aus, dass die zu tauschenden Dateien nicht direkt von diesen Tauschbörsen angeboten werden, sondern jeder teilnehmende Computer als Zwischenspeicher fungiert, von dem aus andere User-Dateien, wie den Film „Es gibt kein Zurück“, herunterladen können. Das bedeutet, dass der Film schon während des Downloadprozesses von anderen Usern abgerufen, also direkt wieder hochgeladen werden konnte. Des Weiteren kann es sein, dass z. B. ein Gast in Ihren Haushalt kam, der bereits den Film „Es gibt kein Zurück“ auf seiner Festplatte hatte.

Achtung: der Anschlussinhaber haftet nicht automatisch!

Geraten Sie nicht in Panik! Eventuell haften Sie überhaupt nicht! Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in mehreren Urteilen entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht automatisch haftet, nur weil jemand anderes den Film „Es gibt kein Zurück“ über Ihren Internetanschluss angeboten hat. Gerade in dem Fall, dass andere, wie Familienmitglieder, Gäste oder Mitbewohner, Zugang zum Internetanschluss haben, kann unter Heranziehung der einschlägigen BGH-Urteile, I ZR 121/08 „Sommer unseres Lebens“, I ZR 74/12, „Morpheus“ oder I ZR 169/12 „BearShare“, oftmals die Zahlungsaufforderung in Höhe von EUR 915,00 für den Film „Es gibt kein Zurück“ zurückgewiesen werden.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung meine kostenlose Erstberatung!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Es gibt kein Zurück” haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unterwww.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Life“.


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