Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Fantastic Four“ | Constantin Film fordert € 815,00 | Was tun? Keine Panik!

  • 2 Minuten Lesezeit

Obwohl der Film „Fantastic Four“ erst seit einigen Tagen im Kino läuft, sind bereits Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen des illegalen Verbreitens des Films in Internettauschbörsen unterwegs. Nach Erhalt eines solchen Schreibens sollten Sie Ruhe bewahren. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abgemahnte vertreten und kann Ihnen eventuell helfen, sämtliche Ansprüche zurückzuweisen.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Der Rechteinhaber Constantin Film GmbH hat die Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, das illegale Anbieten seiner Filme, das über Internettauschbörsen geschieht, mit Abmahnungen zu verfolgten. Aktuell geht es um den Film „Fantastic Four“, einer Neuverfilmung des Superheldenfilms „Fantastic Four„, basierend auf der Comicreihe „Die Fantastischen Vier“. Der Film floppte in den Kinos, weil er komplett unstimmig war.

Dennoch wird der Film feste heruntergeladen oder gestreamt (z. B. bei Popcorn Time). Hierbei bietet man den Film bereits an, später wird er von der Filesharing-Software angeboten, sobald man sich mit dem Internet verbindet.

Das illegale Anbieten des Films verletzt die Urheberrechte der Constantin Film GmbH. Sie fordert daher eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung sowie € 815,00 an Schadenersatz bzw. Anwaltskosten.

Was tun bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Fantastic Four“?

Mit dem Schreiben der Münchner Anwälte sind Sie nicht alleine. Jährlich verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer tausende solcher Abmahnungen. Die Anwaltskanzlei Hechler ist auf die Verteidigung gegen derartige Abmahnungen spezialisiert, dabei insbesondere auf die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

In vielen Fällen haften Abgemahnte überhaupt nicht, weil der Anschlussinhaber nicht selbst der Täter war und er auch nicht als Störer haftet. Gerade die Störerhaftung greift oft überhaupt nicht, weil der Anschlussinhaber nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass jemand in seinem Haushalt den Film „Fantastic Four“ im Internet angeboten hat.

Insbesondere dann, wenn man überhaupt nicht weiß, wie es zu der Waldorf-Frommer-Abmahnung kommen konnte, sollte man keinesfalls eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben, denn diese kann bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wegen „Fantastic Four“ tun sollten

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Fantastic Four“ haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr an (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Lesen Sie hier Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Lesen Sie hier bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Nightcrawler“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema