Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Felony - Ein Moment kann alles verändern“ | Bundesweite Hilfe!

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Es sind im Jahr 2015 noch Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen der angeblichen Verbreitung des Films „Felony – Ein Moment kann alles verändern“ im Internet in Umlauf.

Der Film ist ein Krimi über einen von Joel Edgerton gespielten Polizisten, dessen Welt aus den Fugen gerät, nachdem er aus leichtfertigen Gründen eine Falschaussage getätigt hat.

Bewahren Sie unbedingt Ruhe und reagieren Sie ruhig und besonnen. Auch wenn die gesetzte Frist einige Tage verstreicht, ist es noch nicht zu spät für eine richtige Reaktion.

Waldorf-Frommer-Abmahnung – was ist das?

Der Film soll in einer Internettauschbörse illegal angeboten worden sein. Bei diesem Brief von Waldorf Frommer handelt es sich um eine sog. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Waldorf-Frommer-Abmahnung dient dazu, einen Rechtsstreit außergerichtlich ohne Gerichtsverfahren beizulegen.

Innerhalb der Abmahnung werden auf über etliche Seiten diverse Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten erhoben.

Zentraler Anspruch ist der Unterlassungsanspruch. Zu seiner Erfüllung liegt dem Schreiben bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bezüglich des Films „Felony – Ein Moment kann alles verändern“ bei.

Zudem wird in dem Schreiben dargestellt, dass der Abgestellte als Täter oder Störer hafte und damit € 815,00 bezahlen müsse.

Ob die erhaltene Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte berechtigt ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Keine Rolle spielt, dass der Film nur wenige Sekunden angeboten wurde, dass die IP-Adresse vermeintlich nicht stimmt oder das der Abgemahnte eventuell nicht wusste (wenn er Täter war), dass er den Film beim Anschauen über Popcorn Time angeboten hat.

Viele Abmahnungen sind nicht gerechtfertigt

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) obliegt einem Empfänger einer wirksamen Waldorf Frommer Abmahnung eine sog. sekundäre Darlegungslast, die diesen dazu verpflichtet, zu den in der Abmahnung hervorgebrachten Vorwürfen detailliert Stellung zu nehmen.

Sollte der Abmahnte als Täter haften, so helfen ihm auch drei Anwälte nichts. Er kann höchsten bei Waldorf Frommer anrufen und nach einem Preisnachlass betteln.

Helfen kann man als Anwalt nur dem Täter oder dem Unschuldigen. D. h. immer, wenn Dritte (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner oder andere) den Film „Felony – Ein Moment kann alles verändern“ angeboten haben, muss geprüft werden, ob dem Abgemahnten Pflichten oblagen und ob er diese überhaupt verletzt hat.

Bestenfalls haftet der Abgemahnte überhaupt nicht. Besteht eine Störerhaftung, so entfallen die € 600,00 Schadenersatz.

Haftet der Abgemahnte überhaupt nicht, so muss er weder eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen.

Kostenlose Erstberatung bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen bundesweit

Nehmen Sie als Abgemahnter gerne meine kostenlose bundesweite Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) in Anspruch, gerne auch am Wochenende. Mehr Informationen, Tipps und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende Abmahnungen bearbeitet. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Felony – Ein Moment kann alles verändern“ oder anderen Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Sarwari-Abmahnung.


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