Waldorf-Frommer-Abmahnung | Film „Momentum“ aus 2016 | Bundesweite Hilfe

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten, weil Sie angeblich den Film „Momentum“ im Internet angeboten haben sollen? Hier finden Sie bundesweite Hilfe!

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertritt den Filmrechteinhaber Universum Film GmbH bei der Verfolgung von illegalen Filesharing-Aktivitäten bezüglich des Films „Momentum“. Oft wissen Abgemahnte überhaupt nicht, um was es geht. Dennoch sollen sie € 815,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeklausel unterschreiben.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Momentum“?

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand den Film in einer Internettauschbörse angeboten haben. „Momentum“ ist ein Action-Thriller mit Morgan Freeman, bei dem es um einen Bankraub in der Zukunft geht, der mit Masken, blinkenden Roboter-Anzügen und vollautomatischen Feuerwaffen durchgeführt wird. Olga Kurylenko spielt in einem blutreichen Scharmützel eine Bankräuberin, die mit dem mysteriösen digitalen Gut auf der Flucht ist, während einige unfreundliche Zeitgenossen an ihren Spuren kleben.

Die zentrale Frage bei einer derartigen Abmahnung ist, ob der abgemahnte Anschlussinhaber als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haftet. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte behaupten jedenfalls in ihren Schreiben, dass der Abgemahnte aufgrund seiner Eigenschaft als Inhaber des Internetanschlusses immer haftbar gemacht werden kann. Dies ist jedoch falsch.

Wann haften Abgemahnte überhaupt?

Hat der Anschlussinhaber die Tat selbst begangen, haftet er voll. Sofern andere wie der Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Gäste oder andere den Film „Momentum“ im Internet angeboten haben, kann der Anschlussinhaber nur dann als sog. Störer haftbar gemacht werden, wenn er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten missachtet hat. Ein Störer haftet auf Unterlassung und auf Zahlung von € 215,00.

Hat der Anschlussinhaber keine Pflichten verletzt (z. B. bei volljährigen oder minderjährigen Kindern), so haftet er überhaupt nicht. In diesem Fall sollte er auch keinesfalls eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben, denn diese gilt ebenfalls lebenslang und kann bei einem Verstoß hiergegen eine Vertragsstrafe von über € 5.000,00 auslösen.

Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Keinesfalls sollten Betroffene selbst Kontakt zu den Rechtsanwälten aufnehmen, um etwa den Sachverhalt vermeintlich richtig zu stellen. Hier werden meist Fehler gemacht, die sich nicht mehr korrigieren lassen. Keinesfalls sollten Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen oder der angeblich wahre Täter genannt werden. Hierzu besteht außergerichtlich keine Verpflichtung.

Filesharing-Recht gehört in die Hände eines spezialisierten Rechtsanwalts. Tipps der Rechtsschutzversicherung, der Verbraucherzentrale oder aus Internetforen verschlimmern die Sache meist nur noch. Es gilt, sämtliche Forderungen, insbesondere die Unterlassungserklärung, zu prüfen. Oft haften Abgemahnte nämlich überhaupt nicht.

Handeln Sie auf jeden Fall – Was ich für Sie tun kann

Jeder Fall ist anders. Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Momentum” haftbar sind, weil andere wie z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Besuch etc. über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Man lernt nie aus“.


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