Waldorf-Frommer-Abmahnung, 915 € – Film „Shazam!“ – was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Riskante Unterlassungserklärung vermeiden

Mit der Post kam ein großer Umschlag und damit eine teure Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer möchte für die Filmproduzentin Warner Bros. Entertainment Inc. (USA) einen Betrag von 915,00 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Wer ist Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist u. a. spezialisiert auf das Urheberrecht. In Deutschland sind die Anwälte als größter Abmahner für Filesharing bekannt, was vor allem daran liegt, dass die Münchener beinahe alle großen Unternehmen der Film- und Musikindustrie vertreten. Tausende Verbraucher erhalten solche Abmahnschreiben. Sie sind also nicht allein. 

Was tun?

Jedoch wissen Sie aktuell nicht, wie man richtig auf die Waldorf-Fommer-Abmahnung reagiert? Bleiben Sie zunächst ruhig. Es gib hier Mittel und Wege. Unser Team für Urheberrecht hilft Ihnen sofort am Telefon mit einer kostenlosen Erstberatung

Im Ergebnis kann man die Vorwürfe oft gänzlich ausräumen, jedenfalls die Geldforderungen spürbar reduzieren.

To-dos bei Waldorf-Frommer-Abmahnung 

  1. Nichts bezahlen
  2. Keine Unterschrift bei den vorformulierten Muster in der Abmahnung
  3. Kostenlose Erstberatung mit Anwalt für Urheberrecht nutzen

Superheldenfilm „Shazam!“

Man hat einen Down- bzw. Upload über Ihren Internetanschluss festgestellt. Hierbei wurde der neue Film „Shazam!“ mithilfe einer Software illegal an Dritte im Internet weitergegeben. Solche kostenlosen Weitergaben unter den Usern sind ohne Einwilligung der Warner Bros. rechtswidrig. 

Mithin wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung durch sog. Filesharing unterstellt. Anhand der ermittelten IP-Adresse kann der Internet-Anschluss ermittelt werden, welcher als Filesharing-Portal aktiv war. Der Anschlussinhaber wird also mit Namen und Anschrift ausfindig gemacht.

Der Film selbst handelt von einem minderjährigen Waisenjungen, der auf einen Magier trifft. Der Magier verleiht ihm Supermacht. Wenn der Waisenjunge nunmehr das Wort „Shazam!“ ruft, verwandelt er sich in einen Superhelden. Die Kontrolle zu behalten über die „neuen“ Superkräfte, ist nicht einfach. Zudem muss ein Bösewicht besiegt werden. 

Gefahr für Ihr Erspartes: die strafbewehrte Unterlassungserklärung

Jede Waldorf-Frommer-Abmahnung löst für den Empfänger Stress aus. Betroffene Verbraucher neigen sehr oft dazu, die undurchsichtige Situation durch Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung aus der Welt schaffen zu wollen. Allerdings ist hier höchste Vorsicht geboten. 

Solche strafbewehrten Unterlassungserklärungen – auch in modifizierter Form – führen zu einem lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mit der Warner Bros. Entertainment Inc. Zusätzlich steht ein solcher Unterlassungsvertrag immer unter der Bedingung einer Geldstrafe. Im Falle eines Folgeverstoßes kann es sehr teuer werden. 

Dann wird Waldorf Frommer eine hohe Geldstrafe aus dem Unterlassungsvertrag geltend machen. Ein absolutes Insolvenzrisiko für den Einzelnen. Solche Vertragsstrafen belaufen sich um die 5000,00 Euro, sollte es zu einem erneuten Upload in einer Tauschbörse kommen. 

Daher ist bei der Unterlassungserklärung genau zu prüfen, ob Sie überhaupt eine solch riskante Erklärung abgeben müssen. 

Kein blinder Aktionismus

Es muss auch nur derjenige eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros. Entertainment Inc. abgeben, wer den illegalen Upload von Shazam! zu verantworten hat. Die Praxis zeigt, dass es der Abgemahnte eben nicht der Verursacher ist, mithin ist er sogar unschuldig. 

Eine vorschnelle Unterschrift wirkt sich daher zu Ihren Lasten aus und kann sogar als Schuldeingeständnis gewertet werden. 

Insbesondere die von der Gegenseite freundlicherweise vorformulierten Muster sind – wenig überraschend – zu Ihren Nachteil. Gerade dann, wenn Sie für den Verstoß nicht haften, werden Sie mit einer solchen Unterlassungserklärung den Schaden sehr wahrscheinlich vergrößern. 

Mit Einigung die Geldforderungen reduzieren

Es gibt Konstellationen, da hat es den Richtigen getroffen. Für einen solchen Fall helfen wir Ihnen, den Ausgangsbetrag von 915,00 Euro stressfrei zu reduzieren. 

Dieser Weg über eine außergerichtliche Einigung besteht auch dann, wenn Angehörige der Familie den Verstoß begangen haben. Der Streit wird dann mit der Abmahnkanzlei friedlich beigelegt. Es droht vor allem keine Klage und damit keine weiteren Kosten. Nach Zahlung des reduzierten Vergleichsbetrages ist die Sache mit Warner Bros & Co. erledigt. Sie können sich wieder auf die wichtigen Dinge im Leben konzentrieren. 

Unser Tipp: Kostenlose Erstberatung am Telefon nutzen!

Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Baumeister Rosing bearbeitet täglich solche Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Daher weiß unser Team für Urheberrecht, was genau zu tun ist. Wir helfen bundesweit! 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei der Verteidigung von teuren Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung am Telefon. Schnell erhalten Sie wertvolle Informationen.

Baumeister Rosing ist Ihr Helfer:

  • Richtige Strategie von erfahrenen Anwälten 
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Verschenken Sie keine Zeit, rufen Sie uns bundesweit an! Wir freuen uns.


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