Waldorf-Frommer-Abmahnung für € 815 - Planet der Affen (Film) - So reagiert man richtig auf eine Abmahnung

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Viele Anschlussinhaber sind von Waldorf-Frommer-Abmahnungen wegen der Filmreihe „Planet der Affen“ betroffen. In diesen Schreiben im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wird behauptet, der Abgemahnte habe einen Film der Reihe illegal in einer Internettauschbörsen angeboten. Deshalb solle der Betroffene € 815,00 bezahlen und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben.

Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Eine Abmahnung soll ein Gerichtsverfahren verhindern. Bei Privatpersonen sind Abmahnungen hauptsächlich im Bereich Filesharing bekannt. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte setzen den Betroffenen kurze Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Andernfalls folge ein Gerichtsverfahren.

Der Anschlussinhaber sollte davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film „Planet der Affen“ im Internet angeboten hat. Die Täter wissen dies oft gar nicht, insbesondere, dass bei Portalen wie Popcorn Time auch ein bittorrent client im Hintergrund läuft und den Film während des Ansehens munter an andere User verbreitet. Die Ermittlungsergebnisse von Waldorf Frommer sind gerichtsfest. Es kann tausende Euro kosten, das Angebot des Films zu bestreiten.

Daher sollte man unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet. Eine Haftung kann schnell entfallen, wenn andere als Täter in Frage kommen.

Wer haftet bei der Abmahnung wegen „Planet der Affen“?

Der Bundesgerichtshof hat in 3 Urteilen (Urteil vom 8. Januar 2014 „BearShare“, Urteil vom 15. November 2012 „Morpheus“ und Urteil vom 12. Mai 2010 „Sommer unseres Lebens“) klargestellt, dass und wann die Haftung des Anschlussinhabers entfällt, wenn minderjährige und volljährige Kinder und Familienmitglieder für das Filesharing verantwortlich sind.

Auch wenn Mitbewohner, Gäste oder der Mieter den Film „Planet der Affen“ im Internet angeboten hat, kann die Haftung des Abgemahnten entfallen.

Was ist die Folge, wenn die Haftung entfällt?

Lassen Sie unbedingt anwaltlich prüfen, ob die Haftung in Ihrem Fall entfällt. Wenn andere als Täter in Betracht kommen und der Abgemahnte überhaupt nicht weiß, wer den Film angeboten hat, haftet eventuell überhaupt niemand!

Folge ist, dass der Anschlussinhaber auch keine Unterlassungserklärung abgeben muss.

Praxistipp: In solchen Fällen muss auch keine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer kann zum einen überhaupt nicht mehr entscheidend modifiziert werden. Zum anderen ist auch eine modifizierte Unterlassungserklärung ein lebenslang gültiger Vertrag, der bei einem Verstoß Vertragsstrafen von € 5.000,00 auslösen kann.

Gerade dann, wenn man überhaupt nicht weiß, wer den Film „Planet der Affen“ im Internet angeboten hat, sollte man tunlichst keine Unterlassungserklärung abgeben, denn dann kann man die Quelle des Angebots nicht beseitigen und eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 kann auf den Fuß folgen!

So reagieren Sie richtig auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat unzählige Abmahnungen von Waldorf Frommer wegen der „Planet der Affen“-Filme bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob man die Forderungen ganz oder teilweise zurückweisen kann. Aktuell gibt die Mehrheit meiner Mandanten keine modifizierte Unterlassungserklärung mehr ab, da eine Haftung nicht in Frage kommt.

Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung (geben Sie diese Adresse in Ihre Browserzeile ein).

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen.
  • Kostenlose Erstberatung bundesweit.
  • Modifizierte Unterlassungserklärungen vermeiden.
  • Beratung auch am Wochenende.
  • Faire Pauschalpreise.

Lesen hier weiter zu Abmahnungen wegen der Filmreihe „Der Hobbit“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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