Waldorf Frommer - Abmahnung für € 815 wegen "The Salvation" (Film) – So reagieren Sie richtig  

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Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung aus München wegen einer angeblichen Verteilung des Films „The Salvation” im Auftrag des Rechteinhabers Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft erhalten? Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den „The Salvation” in einer Internet-Tauschbörse wie bittorrent zum Upload bereitgestellt zu haben. Dieser Upload kann auch bereits während des Anschauens des Films auf einem Portal wie Popcorn Time geschehen sein.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 815,00

Die Forderungen in der Abmahnung von Waldorf Frommer sind heftig: Der Abgemahnte soll den Film nur wenige Sekunden oder Minuten angeboten haben und dafür bereits € 600,00 Schadenersatz zuzüglich Anwaltskosten von € 215,00 bezahlen.

Nehmen Sie die Waldorf Frommer Abmahnung sehr ernst. Die Kanzlei Waldorf Frommer kann gegen den Täter oder den Störer sofort nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragen, wenn sie davon ausgehen darf, dass der Abgemahnte verantwortlich ist.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die von der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt. Nehmen Sie niemals eine Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese sind meist falsch und daher sehr gefährlich.

Oft haftet der Abgemahnte bei Waldorf Frommer Abmahnungen nicht

Grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage die Vermutung, dass der Anschlussinhaber für das Angebot des Films „The Salvation” persönlich verantwortlich ist - entweder als Täter oder als sogenannter Störer (= Haftung für andere wegen eigener Pflichtverletzung).

Diese Vermutung kann jedoch schnell entfallen, sobald weitere Personen den Internetanschluss nutzen. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, dass der Anschlussinhaber nicht der Täter war, was vielen Amtsgerichten schon reicht, um eine Haftung zu verneinen.

Denn verbleibt noch die Störerhaftung. Auch diese entfällt, wenn der Abgemahnte keine Pflichten verletzt hat. Auch dies ist oft der Fall. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haften Eltern nicht für ihre volljährigen Kinder, wenn diese vorher keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihre Kinder Tauschbörsen nutzen. Gleiches gilt für den Ehe- oder Lebenspartner. Bei der Haftung für minderjährige Kinder hängt der Umfang der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vom Alter des Kindes ab. Haben die Eltern ein einsichtsfähiges Kind belehrt, so haften sie bei einem Erstverstoß nicht.

Was tun, wenn man nicht haftet? Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben!

Wenn Sie als Anschlussinhaber weder als Täter, noch als Störer für den Upload des Films „The Salvation” verantwortlich sind, sollten Sie keinesfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, auch wenn Sie hierüber viel im Internet lesen und auch (leider) viele Anwälte sofort dazu raten, ohne den Einzelfall zu kennen. Auch die modifizierte Unterlassungserklärung erfüllt den Unterlassungsanspruch vollständig, so dass sie lebenslang gilt und Vertragsstrafen von über € 5.000,00 bei einem Verstoß auslösen kann.

Sobald mehrere Personen den Internetanschluss nutzen und der Anschlussinhaber nichts falsch gemacht hat, entfällt seine Haftung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann für Sie prüfen, ob Sie oder überhaupt irgendjemand in Ihrem Fall haften muss.

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Nutzen Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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