Waldorf-Frommer-Abmahnung für Film „Birds Of Prey" - WIR HELFEN

  • 3 Minuten Lesezeit

Soforthilfe vom Anwalt und Einigungsprofi 

Sie hatten eine teure Abmahnung von Waldorf Frommer aus München wegen einer Urheberrechtsverletzung im Briefkasten. Die Abmahnkanzlei verlangt von Ihnen eine riskante strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen Geldbetrag von 915 €. Vorwurf ist der illegale Down- und Upload von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial, hier: Birds of Prey - The Emancipation of Harley Quinn.

Sie wissen nicht, wie Sie reagieren sollen? 

Keine Sorge! Wir sagen Ihnen was zu tun ist. Seit Jahren beraten wir Betroffene und bearbeiten Abmahnungen von Waldorf Fommer. 

Es besteht kein Grund zur Panik. Jedoch muss man die Sache regeln. Die versendeten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung sind kein Fake

Einige - nicht alle - Verfahren landen nach Jahren tatsächlich vor Gericht. Grund ist die relativ strenge Rechtsprechung der Gerichte, die dazu führt, dass sich viele Abgemahnte nicht richtig verteidigen und im Ergebnis doch zu einer Zahlung verurteilt werden. Das sollte man durch eine clevere Strategie vermeiden. 

Eine außergerichtliche Einigung ist daher als Option in Betracht zu ziehen. Insbesondere dann, wenn der Internet-Anschlussinhaber den Down- bzw. Upload persönlich begangen hat oder Familienangehörige den Film angeschaut haben. In solchen Konstellationen sollte eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe durch einen unserer Profis angestrebt werden. Im Ergebnis lässt sich sogar noch Geld sparen und die Sache ist für Sie und Ihre Familie rechtssicher abgeschlossen.

Was sollten Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung beachten

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst und behalten Sie die Fristen im Blick!
  • Fragen Sie sich: Wer hat das Internet zur genannten Zeit genutzt?
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung mit einem Profi

Was sollten Sie vermeiden

  • In keinem Fall rufen Sie in München bei Waldorf Frommer an
  • In keinem Fall unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung
  • In keinem Fall überweisen Sie Geld

Machen Sie keine Experimente. Wir wissen was veranlasst werden muss und was genau nicht zu tun ist. 

Finanzielles Risiko in der Zukunft!

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung in der Abmahnung bitte nicht unterschreiben! Schon der erste Blick auf die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung lässt erkennen, dass für den Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe (Geldzahlung) fällig wird. Zudem sind solche Unterlassungsvereinbarungen mit der Filmherstellerin lebenslang gültig. Auch kann die Unterzeichnung einer solchen Erklärung als Schuldeingeständnis gewertet werden. Hier ist erhöhte Vorsicht geboten:

  • lebenslanger Vertrag
  • Geldstrafe in der Zukunft bei erneutem Upload
  • mögliches Schuldanerkenntnis

Was viele Abgemahnte tun, um den Schaden klein zu halten

Lassen Sie sich von unseren Einigungsprofis beraten oder übergeben Sie uns das Ruder. Wir setzen alles daran, dass wir die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgreich abwehren. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt im Erstgespräch prüfen! Gemeinsam besprechen und erörtern wir die zugrundeliegenden Fakten und legen die Verteidigungsstrategie fest. Überzeugen Sie sich selbst und greifen Sie zum Hörer: 030 95 99 82 220

  • telefonische Erstberatung: kostenfrei
  • Montag - Sonntag | 08 Uhr – 20 Uhr
  • Anwälte: kompetent & spezialisiert
  • Vertretung: bundesweit
  • Vergütung: faires Pauschalhonorar

Ihr Einigungsprofi

Wir kennen alle Tricks & Kniffe der Abmahnkanzleien. Unser Teamleiter im Urheberrecht, Rechtsanwalt David Werner, war zuvor selbst für eine Abmahnkanzlei tätig und weiß, worauf zu achten ist. Profitieren Sie von diesen Erfahrungen.

Ist eine Einigung trotz Schuld überhaupt möglich? 

Antwort: Ja. 

Selbst dann, wenn der Abgemahnte die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung (Filesharing) tatsächlich zu verantworten hat, gibt es Möglichkeiten, die in den Raum gestellten Forderungen zu reduzieren. Hier kommen wir ins Spiel! Auch hier ist eine Einigung möglich.

Zahlen Sie daher weder den Schadenersatz noch die Rechtsanwaltskosten in geforderter Höhe. Wie so oft sind die Geldforderungen verhandelbar.

Hinweis:
Sofern Sie nicht persönlich für den Vorwurf des Filesharings verantwortlich zu machen sind, haben Sie weder die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, noch Zahlungen zu leisten.

Fazit: 
Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt im Erstgespräch kostenfrei prüfen! Gemeinsam besprechen und erörtern wir die zugrundeliegenden Fakten und fertigen eine Verteidigungsstrategie. Überzeugen Sie sich selbst und greifen Sie zum Hörer: 030 95 99 82 220

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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